Frage an Markus Söder von Doris J. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Söder,
„Der Bayerische Landtag hat festgelegt, dass nach den Pfingstferien eine Maskenpflicht im "Maximilianeum" gilt. Das geht aus einer Erklärung von Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) hervor. Darin heißt es, dass ab Montag (15. Juli 2020) alle Mitarbeiter und Besucher einen Mundschutz tragen müssen. Allen Abgeordneten des Landtags wird "dringend" empfohlen dies zu tun, eine Verpflichtung besteht allerdings nicht. Den Abgeordneten selbst könne nicht vorgeschrieben werden, ihr Mandat nur mit Maske ausüben zu dürfen, betonte Aigner.“
Herr Söder, wieso sind die Abgeordneten des Bay. Landtags von der Maskenpflicht ausgenommen?
Wieso kann Abgeordneten nicht vorgeschrieben werden das Mandat nur mit Maske auszuführen? Vom Souverän (Volk) wird es unter Androhung eines Bußgeldes in Höhe von 150 € sehr wohl eingefordert.
Wozu diese Privilegien?
Auf welcher rechtlichen/ medizinischen Grundlage haben Sie diese Entscheidung getroffen?
Vielen Dank im voraus für Ihre aufrichtige Antwort.
Es grüßt D. J.