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Frage von Katja S. •

Frage an Markus Söder von Katja S. bezüglich Bildung und Erziehung

Lieber Herr Dr. Söder,
im 342. Newsletter des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales aufgrund der COVID-19 Krise werden die Geschwisterkinder definiert, die ab 25.05.2020 wieder betreut werden dürfen. Meine beiden Kinder (1. Schuljahr und 1. Kindergartenjahr) besuchen die gleiche Einrichtung (Hort mit Kindergarten) und mein 1. Klässler darf auch wieder jede 2. Woche in die Schule gehen und an diesen Tagen im Hort betreut werden. Warum dürfen ab kommenden Montag die Geschwisterkinder von Vorschulkindern gehen, aber nicht die Geschwisterkinder von Schulkindern, solange die 3 Bedingungen zutreffen (1. Kinder leben im gleichen Haushalt 2. der 1. Klässler darf betreut werden und 3. beide Kinder besuchen dieselbe Einrichtung)? Ich kenne Kindergartenkinder, deren Geschwister in die Krippe wieder gehen dürfen, weil Kindergarten und Krippe in einer Einrichtung sind. Dann müsste doch die Geschwisterregelung auch für Hort und Kindergarten in derselben Einrichtung gelten. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Und noch eine zweite Frage, zählen Patentprüfer des Deutschen Paten- und Markenamtes (Beamte des BMJV) als systemrelevant?

Vielen Dank und herzliche Grüße,
D. K. S.

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