Frage an Markus Söder von Stefan und Manuela Thoma T. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Söder,
sie haben am 20.04.2020 in ihrer Regierungserklärung bekannt gegeben das ab nächster Woche 27.04.2020 u.a. im ÖPNV eine „Maskenpflicht“ in Bayern besteht.
Nach § 22 PBefG haben wir im Taxi Beförderungspflicht. Wenn nun ein Fahrgast keinen Mund .-Nasenschutz trägt oder auch gar keinen dabei hat besteht dann immer noch die Beförderungspflicht und kann man den vermutlich noch einzigen Fahrgast ablehnen ?
Befördere ich einen Fahrgast im Taxi, der keinen Mund.-Nasenschutz trägt, mache ich mich dadurch strafbar ?
Bitte klären sie diese Fragen schnellst möglich ab. Wir brauchen (auch gegenüber unserem Personal) eine verbindliche Antwort !!
Mit freundlichen Grüßen
Stefan und Manuela Thoma
Stefan und Manuela Thoma Taxi Kaufering GbR
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