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Frage von Ulla P. •

Frage an Markus Söder von Ulla P. bezüglich Recht

Betr. Handwerker

Sehr geehrter Herr Söder,

als Arbeitgeber haben Sie die Pflicht Ihre Mitarbeiter zuschützen. Bei den Bauvorhaben sind viele Gerwerke und viel Menschen müssen nah beieinander arbetein. Zudem bekommen wir z.B. von Gemeinden den Hinweis, dass trotz der Corona-Kriese davon ausgegangen wird, dass der Bauablauf störungsfrei weiterläuft. Für Termine die deshalb nicht eingehalten werdne können, sind Vertragsstragen zu zahlen. Neben Kurzarbeit, die deswegen zustande kommen kann - was große Einbußen im Umsatz nach sich ziehe kann, schwebt die Vertragsstrafe wie ein Damoklesschwert über den Handwerkern. Auch könnten bei Nachweis eines Infizierten eine Baustelle komplett geschlossen werden. Wer nicht handwerkt kann auch kein Geld verdienen.

Wird hier noch ein Gesetz nachgebessert??

MFG und bleiben Sie gesund
U.Plöger

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