Frage an Markus Söder von Sandra W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Söder,
insbesondere auf Ihre persönliche Initiative hin hat das Bayrische Landeskabinett den Beschluss gefasst, dass ab Juni in jeder bayrischen Behörde ein Kreuz hängen soll. Sie haben mit dem Aufhängen eines Kreuzes in der Bayrischen Staatskanzlei den Anfang gemacht.
In unserem Grundgesetz, Artikel 140 ist verankert, dass der Staat zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet ist und sich mit keiner Religionsgemeinschaft identifizieren darf. Laut unserer Verfassung besteht keine Staatskirche, und Kirche und Staat sind aus gutem Grund in unserem Land strikt voneinander getrennt. Da diese Kirchenartikel auch in verschiedenen Landesverfassungen in Bezug genommen werden, sind sie auch in Bayern Landesverfassungsrecht.
Meine Fragen an Sie lauten:
Sind Sie ein Fall für den Verfassungsschutz?
Und ist Ihr Aufruf, künftig in allen bayrischen Behörden Kreuze aufhängen zu lassen, ein Aufruf zum Landesverfassungsbruch?
Da bei Ihnen offenbar diesbezüglich ein Defizit besteht: Wäre es nicht viel dringlicher, in allen Bayrischen Behörden unser Grundgesetz aufzuhängen, um seine Inhalte wieder in Erinnerung zu rufen?
Mit den besten Grüßen
Sehr geehrte Frau W.,
die Bayerische Verfassung ist christlich geprägt. Dies kommt an mehreren Stellen zum Ausdruck, etwa in der Präambel oder in Art. 131 Abs. 2 - „Ehrfurcht vor Gott“. Die Staatsregierung hat diese Prägung in der kürzlich beschlossenen Vorgabe aufgegriffen, wonach im Eingangsbereich jeder Behörde als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder MdL
Ministerpräsident