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Markus Söder
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Frage von Martin L. •

Frage an Markus Söder von Martin L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Söder

Das Behindertengleichstellungsgesetz ist ungenügend.

Wir sind eine große Gruppe Rollstuhlfahrer aus dem Augsburger Raum und leiden jeden Tag ,wegen fehlenden Rampen und fehlenden behindertengerechten Toiletten an bzw. in Restaurants und Cafés etc.,darunter, dass wir nicht am öffentlichen Leben teilhaben können.
Leider verhindern Stufen und unzugängliche schmale Toiletten den Rollstuhlfahrenr das Besuchen von Restaurants etc. und dass ist leider ein alltägliches Problem.

Wann wird von gesetzlicher Seite aus endlich dafür gesorgt ,dass Restaurants, cafes etc. auch mit bestehenden Konzessionen angehalten werden einen barrierefreien Zugang und behindertengerechte Toiletten zu instalieren.

Im Ausland klappt dies meist besser!

Bitte reagieren Sie auf unser Problem Ergebnisorientiert.

Danke für Ihre Annahme

Mit freundlichen Grüßen

Martin Lemke

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lemke,

Barrierefreiheit ist für den Freistaat Bayern ein wichtiges Anliegen. Bayern hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2023 im gesamten öffentlichen Raum und im gesamten ÖPNV barrierefrei zu sein. Die Bayerische Staatsregierung wird dazu zunächst die Barrierefreiheit auf drei vorrangigen Handlungsfeldern voranbringen:
• Im Bereich Mobilität fördert Bayern die Barrierefreiheit von Bussen im ÖPNV schon seit 2014 in jedem Jahr mit 30 Mio. Euro. Dies wird auch in den Jahren 2017 und 2018 fortgeführt.
• Im Bereich Bildung beteiligt sich der Freistaat an kommunalen Ausgaben für Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit in Kinderbetreuungseinrichtungen und öffentlichen Schulen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Hierzu stehen jährlich 11 Millionen Euro bereit.
• Im dritten vorrangigen Handlungsfeld der staatlichen Gebäude, die öffentlich zugänglich sind, werden vom Freistaat Bayern im Haushalt für die Jahre 2017 und 2018 insgesamt rd. 70 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Zusammen mit weiteren flankierenden Maßnahmen wie z.B. Information und Kommunikation, Fortbildung und Gesundheit stehen im Haushalt des Freistaates für 2017 und 2018 insgesamt rund 235 Mio. Euro zur Verfügung.

Die begleitenden Maßnahmen zielen insbesondere auch darauf ab, in der Privatwirtschaft Anreize für Barrierefreiheit zu schaffen. Sofern Sie spezielle Maßnahmen zur Barrierefreiheit in privat geführten Einrichtungen ansprechen, sind hierfür die Baubehörden (Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern) bzw. das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft (Gewerbe) zuständig, die Ihnen gerne weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Markus Söder, MdL
Bayer. Staatsminister der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat

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