Frage an Markus Söder von Gerald B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr Geehrter Herr Dr. Söder!
Danke für die schnelle Antwort auf meine Frage zur Entschädigung der Hochwassergeschädigten. ein paar Punkte in Ihrer Antwort verstehe ich nicht,ich lese da immer wieder " bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %". in der Aussage von ihnen und Herrn Seehofer nach der Kabinettssitzung " "......Bürgern bis zu 100 Prozent des Schadens ersetzen, ohne Bedürftigkeit oder Versicherbarkeit zu prüfen. Das sagte Finanzminister Markus Söder (CSU) nach der Kabinettssitzung. Ministerpräsident Seehofer hat die 100-Prozent-Hilfe als "Pflicht" des Staates bezeichnet. "Dafür zahlen die Leute auch ihre Steuern",
welche Aussage von Ihnen ist jetzt Richtig?
mit freundlichen Grüßen Gerald Baltrusch
Sehr geehrter Herr Baltrusch,
der vom Ministerrat am 7. Juni 2016 beschlossene und von Ihnen erwähnte Abschlag von 50% bei Versicherbarkeit betrifft (allein) die Soforthilfen des Finanzministeriums. Diese sind - wie auch das Sofortgeld - als erste schnelle und unbürokratische Hilfe konstruiert. Sie sollen beispielsweise die Zeit überbrücken, bis Versicherungsleistungen ausgezahlt werden oder Mittel aus anderen Hilfsprogrammen zur Verfügung stehen. Gerade im stark betroffenen Landkreis Rottal-Inn wirken die Soforthilfen damit wie eine Art Vorschuss auf die anschließenden, weit umfangreicheren Aufbauhilfen. Auf diese endgültigen Hilfen werden Sofortgeld und Soforthilfen angerechnet, damit es zu keiner Überkompensation kommt.
Von den Soforthilfen zu trennen ist die Frage nach dem tatsächlichen Ausgleich der Schäden. Hierzu hat die Bayerische Staatsregierung umfassende Wiederaufbauprogramme für den Landkreis Rottal-Inn beschlossen, die im Ergebnis Zuschüsse von 80 bis 100 % für alle Schäden vorsehen - und zwar unabhängig von der Frage der Versicherbarkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit. Beim endgültigen Schadensausgleich werden also keine Abschläge bei versicherbaren Schäden vorgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder, MdL