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Markus Söder
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Frage von Gerald B. •

Frage an Markus Söder von Gerald B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr Geehrter Herr Dr. Söder!

Anfang Juni gab es die die Große Hochwasserkatastrophe in Simbach. Ach ich war am ersten Wochenende vor Ort um zu helfen,auch werde ich Ende des Monats ein paar Urlaubstage Opfern um den Betroffenen zu Helfen.Ich Empfinde das als meine Bürgerpflicht Anfang Juni wurde auf einer Kabinettssitzung die Hilfen für die Betroffenen beschlossen. "......Bürgern bis zu 100 Prozent des Schadens ersetzen, ohne Bedürftigkeit oder Versicherbarkeit zu prüfen. Das sagte Finanzminister Markus Söder (CSU) nach der Kabinettssitzung. Ministerpräsident Seehofer hat die 100-Prozent-Hilfe als "Pflicht" des Staates bezeichnet. "Dafür zahlen die Leute auch ihre Steuern",

Können Sie mir sagen wie die Hilfen bis jetzt Voran geschritten sind und wie viele Bürger Entschädigt worden sind?

Mit frdl. Grüßen Gerald Baltrusch

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Baltrusch,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. Juli 2016, in der Sie sich über den aktuellen Stand der Hilfsprogramme erkundigen. Herzlichen Dank auch für Ihre tatkräftige Unterstützung der Betroffenen.

Die Bayerische Staatsregierung hat in den Ministerratssitzungen am 7. und 14. Juni 2016 ein zielgerichtetes Hilfsprogramm beschlossen, das bundesweit ohne Beispiel ist. Ziel ist es, Hochwassergeschädigten in Bayern auf unbürokratische Weise angemessene Hilfe zukommen zu lassen und insbesondere sicherzustellen, dass durch derartige Unglücksfälle niemand tatsächlich in seiner Existenz bedroht wird.

Das umfassende Hilfsprogramm ist gestaffelt nach der Intensität der Schadensereignisse in den betroffenen Gebieten:
• Die von einem Jahrtausendhochwasser Geschädigten im Landkreis Rottal-Inn erhalten umfangreiche Hilfen entsprechend dem Vorgehen beim Hochwasser 2013.
• Geschädigte in den von einem 100jährlichen Niederschlag/Hochwasser besonders betroffenen Gebieten erhalten Hilfen in Anlehnung an die Handhabung beim Tornado in Schwaben im Jahr 2015.
• Darüber hinaus werden alle Betroffenen in Bayern unterstützt, denen durch das Hochwasser eine existentielle Notlage droht.

Für den Landkreis Rottal-Inn kommen nach den Beschlüssen des Ministerrats vom 7. und 14. Juni 2016 für die Ereignisse am 1. Juni 2016 folgende Hilfsmaßnahmen in Betracht:
• Hilfsprogramm für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie wirtschaftsnaher Infrastruktur;
• Hilfsprogramm für die Land- und Forstwirtschaft sowie ländliche Infrastruktur in Außenbereichen von Gemeinden;
• Zuschussprogramm zur Behebung der vom Hochwasser verursachten Schäden an überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden und an Hausrat im vom Jahrtausendhochwasser betroffenen Gebiet;
• Zuschussprogramm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den vom Jahrtausendhochwasser betroffenen Gemeinden;
• Soforthilfeprogramme des Finanzministeriums;
• Soforthilfeprogramm des Wirtschaftsministeriums „Gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeitern;
• Soforthilfeprogramm des Landwirtschaftsministeriums „Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe“;
• Darlehensprogramm „Hochwasser 2016“ der BayernLabo zur Behebung der vom Hochwasser verursachten Schäden an überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden;
• Steuerliche Erleichterungen

Details zu den Hilfeprogrammen des Finanzministeriums (Details zu den anderen Programmen finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Ressorts):
• Sofortgeld:
Privathaushalte: 1.500 €;
Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern (Gewerbebetriebe, Land- und Forstwirte, Freiberufler) und Vereine: bis zu 5.000 €
(Zuschüsse in Härtefällen auch über die genannten Beträge hinaus).
Das Sofortgeld wird unabhängig davon gewährt, ob der Elementarschaden versicherbar gewesen wäre. Allerdings werden Versicherungsleistungen auf die staatlichen Hilfen angerechnet.

• Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“:
bis zu 5.000 € je Haushalt
(bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %);
Versicherungsleistungen werden auf die staatlichen Hilfen angerechnet.

• Soforthilfe „Ölschäden an Wohngebäuden“:
bis zu 10.000 € je Wohngebäude
(bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %);
Versicherungsleistungen werden auf die staatlichen Hilfen angerechnet.

• Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds“:
Zuschüsse an Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbständig Tätige, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie Vereine beim Vorliegen einer außergewöhnlichen Notlage (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation) - sog. Notstandsbeihilfen. Versicherungsleistungen werden auf die staatlichen Hilfen angerechnet.

• Steuerliche Erleichterungen durch das zuständige Finanzamt
Zusätzlich zu den direkten finanziellen Hilfen wurde am 3. Juni 2016 ein Katalog an steuerlichen Hilfsmaßnahmen für die unmittelbar Geschädigten bekanntgegeben (auch im Internet auf der Homepage des Finanzministeriums veröffentlicht). So können Steuern gestundet, Vollstreckungsmaßnahmen aufgeschoben und Steuervorauszahlungen gestreckt werden. Auch Sonderabschreibungen sind möglich. Muss Hausrat und Kleidung in größerem Umfang wiederbeschafft werden, können auch diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Finanzamt, das schnell und unbürokratisch prüfen wird, ob und gegebenenfalls welche steuerlichen Hilfsmaßnahmen im Einzelfall gewährt werden können.

Mit den beschriebenen Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Land- und Forstwirte gewährleistet der Freistaat Bayern eine wirksame und passgenaue Hilfestellung bei der Bewältigung der Katastrophe und geht deutlich weiter als alle anderen aktuell betroffenen Länder.

Während der Wiederaufbau Simbachs und des restlichen Landkreises Rottal-Inn nach Abschluss der Aufräumarbeiten nun erst richtig beginnt und daher die vorstehend genannten „Aufbauhilfeprogramme“ noch am Anfang stehen, wurden aus den Soforthilfeprogrammen des Finanzministeriums mit Stand zum 13. Juli 2016 bereits rund 18 Millionen Euro an betroffene Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in Niederbayern ausgezahlt, 11,5 Millionen Euro davon an Betroffene aus dem Landkreis Rottal-Inn.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Söder MdL
Staatsminister

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