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Frage von Birgit J. •

Frage an Markus Söder von Birgit J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Söder,

hat es Ende August/Anfang September 2015 eine Anordnung des Bundesinnenministeriums auf der Rechtsgrundlage des Paragraphen 18 Abs. 4 Nr. 2 Asylgesetz gegeben, aus humanitären Gründen die Zurückweisung asylsuchender Ausländer, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen, für syrische Staatsangehörige auszusetzen? Ist diese Anordnung dem Parlament und der Öffentlichkeit bekannt gegeben worden? Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Jürschik-Busbach

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Sehr geehrte Frau Jürschik-Busbach,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 31.01.2016, in der Sie die Entscheidung der Bundesregierung vom August/September 2015 über eine Grenzöffnung für Flüchtlinge ansprechen.

Die Verantwortung des Bundes für den Schutz der deutschen Außengrenzen steht im Zentrum der bayerischen Forderungen an den Bund zur Begrenzung des Flüchtlingsstroms.

Die spezielle Frage, auf welcher konkreten rechtlichen Grundlage die Entscheidung zur Grenzöffnung Ende August/September 2015 gefallen ist, betrifft jedoch das Weisungsverhältnis zwischen Bundesinnenministerium und Grenzbehörden des Bundes und ist daher ausschließlich im Bereich der Bundesverwaltung angesiedelt.

Ihre Frage wäre daher dort an der richtigen Stelle verortet.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder, MdL

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