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Markus Söder
CSU
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Frage von Manfred B. •

Frage an Markus Söder von Manfred B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Söder,

meine Frage richtet sich an Sie als Heimatminister:
Die CSU möchte für Windräder eine sog. Abstandsregel beschließen, nach der soll der Abstand zwischen Windrad und Wohnhaus zukünftig auf das zehnfache der Höhe der Anlage festgelegt werden.
1. Frage: warum auf einmal diese Ausweitung der Abstandsregel?
2. Frage: ist diese Abstandsregel auch für die zukünftigen Stromtrassen vorgesehen?
Falls nein, warum nicht?
Und können Sie garantieren, dass diese Hochspannungsleitungen keine Schäden für Mensch, Tier und Technik hervorrufen?

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Burger

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Burger,

das Bayerische Kabinett hat ausdrücklich betont, dass Bayern als lebenswerter und naturnaher Erholungsraum geschützt und einer ausufernden „Verspargelung“ der Landschaft durch immer höhere Windkraftanlagen entgegengewirkt werden muss. Wenige Themen haben die Bürger Bayerns so emotionalisiert wie das Thema Windkraft. Eine Abstandsregelung zur Wohnbebauung, wie sie die Staatsregierung für Bayern anstrebt, soll befriedend wirken.

Die vorgesehene Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch, mit der die Länder die baurechtliche Privilegierung von Windkraftanlagen höhenbezogen einschränken können sollen, wird nicht für Stromfreileitungen gelten. Die Genehmigung von Stromfreileitungen im Planfeststellungsverfahren steht nicht im Zusammenhang mit der Privilegierung von Windkraftanlagen im Baugesetzbuch.

Bei vertiefenden Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder, MdL
Staatsminister

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