Frage an Markus Söder von Willibald G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Finanzminister Dr. Markus Söder,
wann werden Sie die bayerischen Finanzämter entsprechend anweisen, die aktuellen und auch die zurückliegenden Einkommensteuererklärung von Lebenspartnern zu bearbeiten?
Inzwischen ist das Gesetz vom Bundestag und Bundesrat beschlossen und durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt rechtskräftig und trotzdem wird das Gesetz nicht ausgeführt!
Am 18.07.2013 wurde das o. g. Gesetz dazu im Bundesgesetzblatt
veröffentlich, somit ist das Gesetz nun seit 19.07.2013 rechtskräftig!
Ich frage nun nochmal bei Ihnen nach warum Sie als Dienstherr der
bayerischen Finanzämter, nicht die notwenigen Anweisungen geben, damit die
Sachbearbeiter in der Lage sind die Einkommenssteueranträge für
Lebenspartner zu bearbeiten?
Schließlich hieß es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Anwendung des Splittingtarifs sofort anzuwenden.
Die Aussagen der Finanzämter sind u. a., dass wegen diverser formeller,
organisatorischer und insbesondere technischer Fragen noch keine
Zusammenveranlagungen möglich wäre, aber auch keine bindende Weisung
vorliege.
Wegen der scheinbaren Probleme zur Umsetzung des Gesetzes, hat die
Finanzverwaltung Baden-Württemberg deshalb eine Übergangsregelung
erlassen. Danach sollen die Finanzämter die Lebenspartner maschinell als
Ehegatten veranlagen und das Ergebnis manuell für Lebenspartnerschaften
nachbearbeiten.
Warum kann man in Bayern nicht eine solche Übergangslösung anordnen?
Füllt man sich nur in Baden-Württemberg verpflichtet bestehende Gesetzte
auch auszuführen?
Durch diese Verzögerung fühlen sich mein Lebenspartner und ich weiter
diskriminiert, da trotz bestehender Gesetze, wir nicht zu unserem Recht
kommen. Als guter Staatsbürger hält man sich stets an Gesetze und deshalb
kann man sich das Gleiche erst recht von Behörden erwarten.
Es wäre sehr freundlich, wenn Sie mir auf meine Anfrage
antworten würden!
Mit freundlichen Grüßen
Willibald Glaser