Frage an Markus Söder von Ludwig N. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Söder,
Rheinland-Pfalz hat eine Steuerdaten-CD gekauft. Diese kostet 4 Mio €. Das Bundesfinanzminsterium findet den Kauf in Ordnung. Rheinland-Pfalz will, dass sich der Bund und die Länder an den Kosten beteiligen.
1. Stimmen Sie dem Kauf zu?
2. Werden Sie Daten von dieser CD nutzen?
3. Wird Bayern sich an den Kauf-Kosten beteiligen?
4. Werden Sie eine CD kaufen, wenn Ihnen eine solche angeboten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Niederberger,
zu Ihrer Anfrage kann Ihnen folgendes mitgeteilt werden:
Frage 1: Stimmen Sie dem Kauf zu?
Antwort:
Das Land, dem Steuerdaten zum Kauf angeboten worden sind, entscheidet eigenverantwortlich, ob es die Steuerdaten letztlich erwirbt. Eine Zustimmung der anderen Länder ist nicht erforderlich.
Frage 2: Werden Sie Daten von dieser CD nutzen?
Antwort:
Soweit der bayerischen Steuerverwaltung Datensätze betreffend bayerische Steuerbürger übermittelt werden, werden diese nach dem Legalitätsprinzip gemäß § 85 Abgabenordnung verwertet. Die Finanzbehörden haben die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Insbesondere haben sie sicherzustellen, dass Steuern nicht verkürzt werden.
Frage 3: Wird Bayern sich an den Kauf-Kosten beteiligen?
Antwort:
Nach dem Scheitern des Steuerabkommens Deutschland-Schweiz beteiligt sich Bayern angesichts der veränderten Rahmenbedingungen wieder an den Kosten für den Ankauf von Steuerdaten. Der Kauf von Daten ist derzeit leider das einzige Mittel, um Steuerbetrug in Verbindung mit entsprechenden Kapitalanlagen im Ausland entgegenzutreten.
Frage 4: Werden Sie eine CD kaufen, wenn Ihnen eine solche angeboten wird.
Antwort:
Sollte der bayerischen Steuerverwaltung ein Datenangebot gemacht werden, wird dieses in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen geprüft.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder, MdL
Staatsminister