Frage an Markus Söder von Urs E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr.Söder,
sie haben bei der kürzlichen Fernsehrunde über die Problematik Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien sehr viel Kompetenz bewiesen. Meine Frage daher an sie ist, wie will der Freistaat mit diesem Problem (von der EU hausgemacht) umgehen ??. Mich selber betrifft hier die Thematik Billigarbeitskräfte im Handwerk und Industrie am meisten. Aber auch innere Sicherheit und steigende Ausländerfeindlichkeit wird wohl uns zunehmend beschäftigen. Mich würde Ihre Meinung dazu als einer der wenigen Sachpolitiker sehr interessieren. Übrigens finde ich die starre Haltung des Innenministers in Sachen Syrienflüchtlinge nicht vergleichbar, Hier würden zum Teil hochgebildete und vermögende Deutschsyrer engste Verwandte auf Ihre Kosten aufnehmen. Hier könnte man doch die Einreiseregelung etwas lockern. Gibt es dazu weitergehende Überlegungen?
Mit freundlichen Grüßen aus Bayrisch-Schwaben
Sehr geehrter Herr Engstler,
die von Ihnen angesprochene Thematik ist aus bayerischer Perspektive sehr bedeutsam. Das bestehende EU-Freizügigkeitsrecht ist zu überprüfen und ggf. anzupassen. Gesetzestechnisch ist das Thema aber auf bundes- und europarechtlicher Ebene angesiedelt. Die Voraussetzungen der so genannten „Freizügigkeit“ sind europarechtlich vorgegeben. Die maßgeblichen Regelungen sind nunmehr im seit 1. Januar 2005 geltenden Freizügigkeitsgesetz/EU des Bundes enthalten, Übergangsbestimmungen laufen am 31. Dezember 2013 aus.
Primär sind die Herkunftsländer in der Pflicht, Missstände in ihrem Land zu beseitigen, also die Lebensbedingungen insb. der Minderheiten zu verbessern und einen Schutz gegen Diskriminierung zu gewährleisten. Von 2007 bis 2011 sind fast 10 Milliarden € an EU-Mitteln nach Rumänien und Bulgarien geflossen. Diese Gelder müssen auch sinnvoll und effizient eingesetzt werden. Geschieht dies nicht, muss sich die EU überlegen, ggf. Mittel zu kürzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder, MdL
Staatsminister