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Frage von Michael H. •

Frage an Markus Söder von Michael H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Söder,

wie ich gelesen habe, werden Sie heute Abend an der Diskussionsrunde bei Maybrit Illner teilnehmen, wo es um die Armutswanderung aus Rumänien und Bulgarien Richtung Deutschland geht. In diesem Zusammenhang wäre es sicher hilfreich, wenn einige wichtige Punkte genannt und Fragen gestellt würden.
A) Wie kann es sein, dass diese Leute Anspruch auf Kindergeld haben und teilweise gut abkassieren? Dort, woher sie kommen, gibt es pro Kind 9 Euro; hier in Deutschland bekommen sie 180 Euro. Macht bei 5 angemeldeten Kindern schon mal 900 Euro netto. Dazu muss man wissen, dass viele Kinder "ausgeliehen" werden, also den Antragstellern gar nicht gehören, und nur dazu dienen, Geld zu kassieren. Ferner waren diese Leute vorher nie hier, haben nicht gearbeitet und bekommen trotzdem Geld. Auf welcher rechtlichen Grundlage eigentlich?

B) Es gibt seit einiger Zeit viele Probleme in Köln mit kriminellen Zigeunerbanden aus Rumänien und Bulgarien, die verantwortlich sind für Laden- und Taschendiebstähle, Wohnungseinbrüche, Überfälle und was dergleichen mehr ist.
Ähnliches gilt für die Schweiz und bestimmte Stadtteile in Duisburg, wo viele Anwohner sich schon zu recht über das Verhalten dieser Leute beschweren, die z.B. ihren Müll aus den Fenstern auf die Straße werfen, bis tief in die Nacht laut feiern etc. Die jeweiligen Ordnungsämter scheinen machtlos ob dieser Entwicklung.

Ich könnte noch viel mehr Aspekte in bezug auf dieses Thema nennen, aber es reicht, wenn Sie diese meine Anmerkungen vielleicht in die Diskussionsrunden mit einbringen könnten, um linken Politikern, die im allgemeinen die rosarote Brille tragen und bestimmte Dinge nicht wahrhaben möchten, und den Zuschauern ein bißchen die Augen zu öffnen, damit sie sehen, was ist und - viel wichtiger - was noch alles kommt.

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Haacks

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Sehr geehrter Herr Haacks,

in Deutschland wohnende, nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer haben grundsätzlich nur Anspruch auf Kindergeld, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis oder eine zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigende Aufenthaltserlaubnis besitzen (§ 62 Abs. 2 Einkommensteuergesetz).

Personen, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, sind generell freizügigkeitsberechtigt. Für Staatsangehörige der der EU zum 01.01.2007 beigetretenen Staaten Rumänien und Bulgarien gelten aber nach dem Beitrittsvertrag Übergangsbestimmungen, aufgrund derer die Arbeitnehmerfreizügigkeit bis Ende 2013 weiter eingeschränkt bleibt. Hiervon betroffene rumänische und bulgarische Arbeitnehmer haben in der Regel keinen Anspruch auf deutsches Kindergeld.

Ab 2014 entfallen die Einschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit für rumänische und bulgarische Staatsangehörige. Steuerrechtlich ist ab diesem Zeitpunkt auch bezüglich des Kindergelds eine Gleichbehandlung mit Inländern sowie Staatsangehörigen anderer EU-Staaten geboten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder, MdL
Staatsminister

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