Frage an Markus Söder von Guido L. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Söder,
die Medien berichteten heute, dass der Termin der bayrischen Landtagswahlen zwei Wochen vor den Bundestagswahlen im September d. J. stattfinden soll. Es wurde behauptet, dass die separaten Wahlen wohl aus taktischen Gründen zur Verbesserung des (erhofften) Wahlergebnisses Ihrer Partei, der CSU, stattfinden sollen (siehe z.B. http://www.focus.de/politik/deutschland/landtagswahl-2013-seehofer-pokert-um-wahltermin_aid_851533.html ).
Der Bayerische Rundfunk (BR5) behauptete heute, dass durch die separaten Landtagswahlen in Bayern Kosten im mehrstelligen Millionenbereich entstehen würden.
Meine Fragen:
- Können Sie diese Behauptung des Bayerischen Rundfunks bestätigen?
Falls ja:
- Teilen Sie meine Auffassung, dass Sie in Ihrer Eigenschaft als vereidigter (!) bayerischer Finanzminister in erster Linie die Konsolidierung des Staatshaushaltes zu forcieren haben und alles in Ihrer Macht stehende tun müssen, um unnötige Ausgaben, für die der bayerische Steuerzahler aufkommen muss, zu vermeiden?
- Können Sie nachvollziehen, dass zumindest ich bei solchen offensichtlichen "taktischen Spielchen" der CSU allein schon wegen des Verdachts der unnötigen Verschwendung von Steuergeldern dieser Partei meine Stimme nicht geben werde?
- Gedenken Sie, Ihren Parteivorsitzenden und jetzigen Ministerpräsidenten Horst Seehofer noch umzustimmen, so dass keine unnötigen Ausgaben für ein zweites Wahlprozedere entstehen?
- Können sie nachvollziehen, dass, unabhängig vom Aspekt der Steuerverschwendung, ein (unnötiger) zweiter Urnengang als Zumutung empfunden werden könnte (es soll auch in Bayern Wähler geben, die gehbehindert sind und für die der Gang zum Wahllokal eine ziemliche Strapaze bedeutet)?
Für Ihre ehrliche und baldige Antwort im Voraus herzlich dankend verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen aus 85386 Eching
Guido Langenstück
Sehr geehrter Herr Langenstück,
für die Durchführung von Wahlen ist grundsätzlich das Bayerische Innenministerium zuständig. Ein gemeinsamer Wahltermin wird aus Sicht der Staatsregierung aber grundlegend abgelehnt, weil er weder organisatorische noch die behaupteten finanziellen Vorteile bietet. Anträge und Eingaben auf Zusammenlegung beider Wahlen wurden im Bayerischen Landtag jeweils mehrheitlich abgelehnt.
Entscheidende Kosteneinsparungen ließen sich nach Einschätzung des Innenministeriums durch eine Zusammenlegung beider Wahlen für die öffentliche Hand insgesamt nicht erreichen, da es sich um jeweils eigenständige Wahlen handelt, die jeweils gesondert organisiert und begleitet werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder, MdL