Frage an Markus Söder von Dieter F. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Minister Söder,
falls sich die Finanzbehörde tatsächlich durch den Anruf eines Richters von Ermittlungen zur Anzeige Mollaths abhalten ließ, ergeben sich Fragen.
1.) Könnten sich Steuerbetrüger (oder deren Helfer) am Telefon als "honorige" Mitglieder unserer Gesellschaft ausgeben und den Fiskus von Aktivitäten abhalten?
2.) Reagiert der Fiskus häufiger mit der Verfahrenseinstellung aufgrund eines Telefonates?
3.) Sind telefonische Kontakte zwischen den Gerichten und der Finanzbehörde üblich und sind derartige Kontakte gesetzlich geregelt?
4.) Sollte der vorgenannte telefonische Informationsaustausch nicht gesetzlich geregelt sein, wäre dann das informationelle Recht auf Selbstbestimmung von G. Mollath, gem. BDSG, verletzt?
5.) Wie kann ein Vorgesetzter der Finanzbehörde Untergebene davon abhalten, sich gemäß Ihrem Beamteneid der Aufklärung von Steuervergehen zu widmen oder hatte der Richter keinen Vorgesetzten, sondern direkt den zuständigen Sachbearbeiter kontaktiert?
6.) Falls letzteres gegeben war, woher wusste der Richter welcher Sachbearbeiter zuständig war?
Berichteten die Zeitungen allerdings fälschlicherweise von einer telefonischen Beeinflussung der Finanzbehörde, so ergeben sich völlig andersartige Fragen zur generellen Sensibilität der Finanzbehörden (bei eventuellen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten), da bereits vor 12 Jahren bargeldlose Überweisungen in die Schweiz (mit vernachlässigbaren Gebühren und innerhalb von ein bis zwei Wochen) üblich waren.
7.) Wieso erweckte der offensichtlich zyklisch wiederkehrende Transport von Bargeld in die Schweiz beim Fiskus keine Aufmerksamkeit (unabhängig davon, ob Mitarbeiter der HVB auf eigene oder Bankrechnung agierten)?
8.) Fiel es dem Fiskus nicht auf, dass Geldbeträge - in unverdächtige Teilbeträge gestückelt - in die Schweiz verbracht wurden?
9.) Kennen Sie oder der Fiskus Gründe die für den Bargeldtransfer in die Schweiz sprechen?
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Fritsch