Frage an Markus Söder von Guido L. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Söder,
der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Horst Seehofer feierte gestern Abend (08.05.12) eine von ihm initiierte und für jedermann/frau zugängliche "Facebook-Party" in der Münchener Nobel-Disco "P1". Dort wurden von der JU-Vorsitzenden Katrin Albsteiger auch Aufnahmeanträge für die CSU (auf Bierdeckeln (!)) verteilt, siehe http://www.spiegel.de/politik/deutschland/horst-seehofer-feiert-facebook-party-in-muenchen-in-der-discothek-p1-a-832142.html . Der bayerische Rundfunk berichtete, dass zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ein großes Polizeiaufgebot nötig war (auch wenn weniger Besucher kamen als erwartet, siehe http://www.welt.de/newsticker/news1/article106274392/Seehofers-Facebook-Party-mit-weniger-Andrang-als-gedacht.html ).
In Ihrer Eigenschaft als bayerischer Finanzminister stelle ich Ihnen folgende Fragen:
- Wird, da es sich um eine von Herrn Seehofer und/oder der CSU veranstaltete "Privat-Party" handelte, die durch diese Veranstaltung dem Freistaat Bayern für die große Polizeipräsenz beim "P1" zusätzlich entstandenen Aufwendungen (Kosten) Herrn Seehofer persönlich oder der CSU in Rechnung gestellt?
- Wenn nein: Warum nicht?
Meine persönliche Bemerkung: Natürlich kann jeder -auch Herr Seehofer- soviel und mit wem feiern, wie man will. Dies darf jedoch nicht (niemals (!)) zu Lasten der Allgemeinheit, konkret: zu Lasten des Steuerzahlers, geschehen. Sie in Ihrer Eigenschaft als bayerischer Finanzminister haben dafür Sorge zu tragen, dass der Freistaat keine unnötigen Ausgaben hat.
Ich hoffe (und erwarte), dass Sie mit mir konform gehen.
In Erwartung Ihrer dezidierten Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Guido Langenstück (85386 Eching (Oberbayern))
Sehr geehrter Herr Langenstück,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.05.2012 zu den Einsatzkosten der Polizei bei der Facebook-Party von Herrn Seehofer.
Fachlich zuständig für die Polizei und damit auch für Fragen zur Kostentragung bei Polizeieinsätzen ist das Innenministerium.
Hinsichtlich Ihrer Frage, die inhaltsgleich an Herrn Staatsminister Herrmann gestellt wurde, wird daher auf die bereits veröffentlichte dortige Antwort vom 18.05.2012 verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder, MdL
Staatsminister