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Markus Söder
CSU
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Frage von Ingrid G. •

Frage an Markus Söder von Ingrid G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Söder

Ich schreibe Ihnen weil ich die vorgehensweise ihrer Finanz-Stundungsstelle München nicht verstehe und darum bitte ich sie es mir zu erklären.

Ich schreibe ihnen weil ich Angst um meinen Arbeitsplatz habe und dieses Schlamassel mit erlebe
Meine Chefin ist nervlich schon am Ende, sie hatte alles schon fast 10 Jahre gut im Griff und nur durch einen Buchhaltungsfehler (Extern) muß sie Steuernachzahlung leisten (MwSt.Satz 7% verrechnet anstatt 19%).

Wieso dauert ein Antrag über ein Jahr mit ständigen Pfändungen und wieder begrenzte Aussetzungen ? Jeden Monat werden die gleichen Unterlagen angefordert !

Warum sitzt an dieser Stelle eine Dame wie ich inzwischen feststellte hat sie ihren Namen nicht umsonst und ist ständig bei Pfändungsverlängerungen einige Wochen Krank ? Wäre sie nicht Beamtin sondern in der freien Wirtschaft dann wäre sie nicht tragbar !
Warum darf zur Wiesnzeit Bier in den Büros getrunken werden?

Anscheinend wollen diese keine bezahlbare Abzahlung und mit Insolvents ist doch keinem geholfen.

Ich würde ja nichts sagen wenn sie in saus und braus leben würde aber sie hat einen Verdienst von der untersten Schicht ihrer Angestellten und versucht nur ihren Vertrag zu erfüllen und dafür steht sie täglich um Morgens um 03:30 Uhr auf

Bitte geben Sie mir eine verständliche Antwort und nichts mit Fachbegriffen und §.
Vielen Dank

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Gerber,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. März 2012, mit der Sie das Steuerbeitreibungsverfahren gegen Ihre Arbeitgeberin ansprechen.

Ohne detaillierte Kenntnis des genauen Sachverhalts im Fall Ihrer Arbeitgeberin kann nicht beurteilt werden, ob das bisherige Vorgehen des Finanzamts gerechtfertigt war. Mit Blick auf das zu wahrende Steuergeheimnis dürfte auch nicht Stellung genommen werden.

Allgemein kann mitgeteilt werden, dass die Steuerverwaltung verpflichtet ist, die nach den Steuergesetzen geschuldeten Leistungen im Interesse der Allgemeinheit gleichmäßig und zügig - in begründeten Einzelfällen auch durch Pfändungsmaßnahmen - zu erheben. Der Gesetzgeber hat jedoch - unter gewissen Voraussetzungen - steuerliche Billigkeitsmaßnahmen für Steuerbürger vorgesehen, die gerade aufgrund vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten ihre steuerlichen Zahlungspflichten nicht rechtzeitig erfüllen können. So können Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis in begründeten Einzelfällen ganz oder teilweise gestundet werden, wenn deren Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für einen Steuerbürger bedeuten würde und der Anspruch dadurch nicht gefährdet wird. Ebenso können Finanzämter Vollstreckungsmaßnahmen - gegebenenfalls gegen Ratenzahlungen - einstweilen einstellen oder beschränken, wenn eine zwangsweise Beitreibung von Steuerrückständen im Einzelfall unbillig wäre.

Über Billigkeitsanträge der Bürger müssen Finanzämter unverzüglich entscheiden. Dabei muss vor allem bei Umsatzsteuerrückständen ein strenger Maßstab angelegt werden, damit Wettbewerbsvorteile Einzelner gegenüber anderen Unternehmern, die ihre Betriebssteuern pünktlich abführen, vermieden werden.

Sollte Ihre Arbeitgeberin eine Überprüfung der Vorgehensweise des Finanzamts wünschen, so kann sie sich gerne an das Bayerische Landesamt für Steuern wenden, das die unmittelbare Aufsicht über die bayerischen Finanzämter ausübt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Söder, MdL
Staatsminister

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