Frage an Markus Söder von Gerhard S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Söder,
ich verfolge derzeit voller Entsetzen die Diskussion mit der Abgeordneten Frau Steffens (B´90/NRW) bezüglich der Debatte über Elektronische Zigaretten. (auf abgeordnetenwatch.de)
Nun hätte ich als Münchner gerne von Ihnen gewusst, welche Meinung Sie zu diesem Thema haben.
Frau Steffens glänzt ja dieses Thema betreffend durch Unwissen, das Ignorieren von belegbaren Fakten und Ignoranz.
Beste Grüsse
G.Sigl
Sehr geehrter Herr Sigl,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf www.abgeordnetenwatch.de vom 10. Januar 2012 zur Debatte über elektrische Zigaretten.
Zu Ihrer Frage ist folgendes auszuführen:
1) Gilt das Rauchverbot in bayerischen Gaststätten auch für die Benutzung von sog. elektrischen Zigaretten, wenn ja, mit welcher Begründung?
Bei den E-Zigaretten unterscheidet man zwei Produktgruppen:
E-Zigaretten mit Tabakverglühung durch Erhitzen und E-Zigaretten auf dem Prinzip der Vernebelung.
Bei den E-Zigaretten mit Tabakverglühung durch Erhitzen wird eine Zigarette in ein Heizelement gesteckt. Der enthaltene Tabak wird nicht verbrannt, sondern beim Ziehen an der Zigarette durch eine Heizspirale erhitzt und dabei inhaliert.
Die überwiegende Zahl der E-Zigaretten beruht auf dem Prinzip der Nikotinvernebelung. Beim Ansaugen am Mundstück des Inhalators wird mit Hilfe einer eingebauten Elektronik die Flüssigkeit vernebelt und kann inhaliert werden. Diese elektronischen Zigaretten enthalten keinen Tabak, sondern eine auswechselbare Kartusche, die je nach Produkt unterschiedliche in Flüssigkeit gelöste Nikotinmengen, Konservierungsstoffe und Aromen enthalten kann.
Durch elektronische Zigaretten mit Tabakerhitzung ist eine Belastung der Innenraumluft mit tabakspezifischen Schadstoffen und somit eine Passivrauchbelastung zu erwarten. Diese Produkte fallen daher in Bayern unter das Gesundheitsschutzgesetz (GSG), das die Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens schützen soll.
Dagegen fällt ein Verdampfen von Lösungen zum Zwecke des Inhalierens nicht unter den Anwendungsbereich des GSG.
2) Gibt es Erkenntnisse (zB wissenschaftliche Studien) über die Gesundheitsschädlichkeit elektrischer Zigaretten (für den Benutzer und/oder Umgebung)?
Für tabakfreie Produkte, welche nur Lösungen vernebeln, ist eine Belastung der Innenraumluft mit der Vielzahl an krebserzeugenden und gefährlichen Substanzen des Tabakrauchs nicht anzunehmen. Für den Raucher selbst lassen die bisher vorliegenden Studien derzeit allerdings keine verlässliche Einschätzung der gesundheitlichen Auswirkungen elektrischer Zigaretten mit Nikotinvernebelung zu. Das in den Zigaretten enthaltene Nikotin wirkt für den Raucher in der Regel weiterhin suchtfördernd. Auch sind die pharmakologischen Wirkungen des Nikotins wie Steigerung der Herzfrequenz und Blutdruckanstieg zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder, MdL
Staatsminister