Frage an Markus Söder von Christian R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Söder,
im Jahr 2011 wurden in 14 der 16 Bundesländer die Beamtenbesoldungen den allgemeinen Einkommensentwicklungen angeglichen. In Bayern hingegen mussten die Beamtinnen und Beamten eine Nullrunde hinnehmen. Die Diäten der Abgeordneten hingegen wurden zum 1. Juli 2011 um 3,5 Prozent erhöht.
Ich persönlich als Dienstanfänger bin zusätzlich von der befristeten Absenkung der Eingangsgehälter betroffen. Diese beiden (und weitere) Sparmaßnahmen waren zum Zeitpunkt ihres Beschlusses und zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung wohl durchaus berechtigt. Die Gründe für diese Sparmaßnahmen sind offensichtlich (Hypo Alpe Adria, BayernLB ...) und müssen nicht mehr diskutiert werden.
Aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung und den damit verbundenen Steuermehreinnahmen hätte die Landesregierung ein Mittel zur Hand, um im Rahmen des Nachtragshaushalts für den Doppelhaushalt 2011/2012 einige der Sparmaßnahmen rückgängig zu machen.
Somit könnte man den bayerischen Beamtinnen und Beamten die Wertschätzung entgegen bringen, die sie verdient haben.
Halten Sie dies für möglich und realistisch?
Mit freundlichen Grüßen
C. Rieger
Sehr geehrter Herr Rieger,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. November 2011, in der Sie fragen, ob die beschlossenen Sparmaßnahmen im Rahmen des Nachtragshaushalts 2012 rückgängig gemacht werden können.
Das Jahr 2011 ist für den Haushalt des Freistaats Bayern ein erfolgreiches Jahr. Nach der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2011/2012 ohne neue Schulden zeichnet sich nach den Ergebnissen der Novembersteuerschätzung eine solide finanzielle Grundlage für den Nachtragshaushalt 2012 ab.
Das Jahr 2011 ist aber auch geprägt von der Schuldenkrise in einigen europäischen Staaten, die dazu geführt hat, dass sich die Konjunkturaussichten auch in Deutschland aktuell stark eingetrübt haben. Der Weg aus der Schuldenkrise führt nur über eine konsequente und nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte.
In Bayern wurde mit dem Haushalt ohne neue Schulden bereits frühzeitig das richtige finanzpolitische Signal gesetzt. Dieser erfolgreiche Weg wird mit dem Nachtragshaushalt 2012 fortgesetzt. Mit Hilfe einer Ausgabenpolitik mit Augenmaß wird die Reaktionsfähigkeit und der Gestaltungsspielraum für die Zukunft bewahrt.
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen gestalteten sich die Verhandlungen über die Bezügeanpassung 2012 äußerst schwierig. Der Ministerrat hat dennoch die Ihnen bekannten Eckpunkte der Anpassung in zwei Schritten zum 1. Januar 2012 und zum 1. November 2012 beschlossen und damit bereits frühzeitig sowohl den Zeitpunkt als auch die Höhe beider Anpassungsschritte festgelegt. Das Ziel, mit der Bezügeanpassung 2012 als Gesamtpaket im Ergebnis den Gleichklang zwischen Tarif- und Beamtenbereich im bayerischen öffentlichen Dienst wieder herzustellen, wurde damit erreicht. Den zweiten Anpassungsschritt zu einem früheren Zeitpunkt umzusetzen, war jedoch aufgrund der oben dargestellten Rahmenbedingungen leider nicht möglich.
Insgesamt wurde aber gerade in der jüngsten Vergangenheit Vieles für die bayerischen Beamtinnen und Beamten getan. Als Beispiele sind hierfür die zahlreichen mit dem Neuen Dienstrecht verbundenen Verbesserungen oder die unveränderte Fortführung der jährlichen Sonderzahlung zu nennen. Bei der Mehrzahl der anderen Länder sind mit der bayerischen Regelung vergleichbare Sonderzahlungen nicht mehr vorgesehen.
Auch wurde die Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit beschlossen, die in zwei Schritten zum 1. August 2012 und zum 1. August 2013 auf die 40-Stunden-Woche zurückgeführt wird. Für die bayerischen Beamtinnen und Beamten bestehen damit im Bundesvergleich immer noch mit die besten Rahmenbedingungen. Das bringt den hohen Stellenwert deutlich zum Ausdruck, den die Bayerische Staatsregierung einem leistungsfähigen öffentlichen Dienst beimisst.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder, MdL
Staatsminister