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Frage von Helge S. •

Frage an Markus Söder von Helge S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Söder,

am 26.07.2011 habe ich Ihnen eine ganz einfache Frage nach einer Kontaktadresse/-person gestellt. Da kann ich mich nur wundern, dass Sie als bayerischer Gesundheitsminister so wenig an dem bedenklichen Versand von bereits abgelaufenen Medikamenten interessiert sind. Obwohl dieses Thema dem "Spiegel" im Juni einen Bericht über mehrere Seiten mit entsprechenden Recherchen wert war.

MfG

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Sehr geehrter Herr Spade,

vielen Dank für Ihre Mitteilung über den Versand eines abgelaufenen Arzneimittels durch die niederländische Versandapotheke DocMorris.

Der Arzneimittelversand muss auch dann den deutschen Vorschriften entsprechen, wenn Arzneimittel aus einer Apotheke eines Mitgliedstaates der Europäischen Union versendet werden. Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Liste von Mitgliedstaaten erstellt, in denen mit dem Versandhandel mit deutschem Recht vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen. Auch die Niederlande sind in der im Juli 2011 aktualisierten Liste weiterhin aufgeführt.

Nach Ihrer Schilderung hat die DocMorris Apotheke Arzneimittel in Verkehr gebracht, deren Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Nach deutschem Arzneimittelgesetz (AMG) ist dies unzulässig und kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die bayerischen Behörden können in diesem Fall keine Maßnahmen gegen die niederländische Versandapotheke ergreifen. Das Bundesministerium für Gesundheit leitet solche Verstöße jedoch an die niederländischen Behörden zur Verfolgung weiter. Daher ist für Ihr Anliegen das Bundesministerium für Gesundheit der richtige Adressat (E-Mail-Adresse: poststelle@bmg.bund.de ).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Söder MdL
Staatsminister

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