Frage an Markus Söder von Marianne K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Söder!
Meine Stieftochter ist letzte Woche in ein Krankenhaus eingewießen worden wegen einem Bandscheibenvorfall (sie ist 25Jahre alt), man sagte Ihr es werde eine Schmerztherapie bei Ihr durchgeführt. Diese Behandlung wurde einmal am Tag getätigt, meiner Stieftochter war es recht langweilig im Krankenhaus da man nichts weiter mit Ihr an Therapien durchführte. Sie wurde fast eine Woche behandelt und durfte dann wieder nach Hause gehen mit der Begründung man würde sie doch Operieren müssen d.h.eine Woche zu Hause aufenthalt und dann wieder ins Krankenhaus. Nun meine Frage: Solch eine Schmerztherapie hätte man doch auch ambulant behandeln können, es ist doch eine zumutung wenn es heißt die Krankenkassen müssen sparen oder bekommt ein Krankenhaus wenn dann doch gleich operiert werden soll mehr Geld?
Sehr geehrte Frau Karpenkiel,
vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie sich über eine aus Ihrer Sicht unnötige stationäre Aufnahme Ihrer Stieftochter zur Schmerztherapie beschweren.
Patienten dürfen grundsätzlich nur dann auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung stationär behandelt werden, wenn eine ambulante Behandlung nicht möglich oder weniger erfolgversprechend erscheint. Wie die Situation bei dem Bandscheibenvorfall Ihrer Stieftochter einzuschätzen war, kann das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit nicht beurteilen. Insoweit sind die Krankenkassen dafür zuständig, das Aufnahme- und Abrechnungsverhalten der Krankenhäuser durch ihren Medizinischen Dienst (MDK) fachkundig überprüfen zu lassen.
Vergütungsrechtlich führt ein zweiter Krankenhausaufenthalt mit derselben Erkrankung innerhalb kurzer Zeit nicht zu Doppeleinnahmen für das Krankenhaus. Das seit dem Jahr 2004 geltende Fallpauschalensystem ist darauf ausgerichtet, dass die Krankenhäuser ihre Vergütungen möglichst unabhängig von der Verweildauer der Patienten erhalten. Auch in Fällen kurzfristiger Entlassungen muss ein Krankenhaus deshalb die Aufenthalte vergütungstechnisch zu einem Fall zusammenfassen.
Ihre Stieftochter könnte sich in der Angelegenheit an ihre Krankenkasse wenden, die nach genauer Schilderung der Vorgänge über mögliche Maßnahmen entscheiden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder MdL
Staatsminister