Frage an Markus Söder von ullrich S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Söder,
als Münchner bin ich sehr an internationales Publikum gewöhnt und freue mich auch, wie unser schönes München internationales Ansehen besitzt.
Befremdlich fand ich vor Kurzem - ich bin schon älter und ein begeisterter Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel - als in eine Strassenbahn eine Gruppe Schülerinnen einstieg. Eine dieser Schülerinnen - ich schätze sie waren im Alter von 14 - 15 hatte während der Fahrt einen Schleier vor dem Gesicht (ob es im Unterricht erlaubt ist entzieht sich meiner Kenntnis.
Meines Wissens gibt es in unseren Gesetzen so etwas wie ein Vermummungsverbot. Kann die Berufung auf die Religion - ich weiß nicht, ob der Islam überhaupt den Schleier oder die Burka vorschreibt - ein deutsches Gesetz aushebeln?
Mir ist bekannt, daß Juden und Muslimen das Schächten in Deutschland gestattet ist, Christen aber nicht. Wie ist das mit unserem Prinzip der Gleichbehandlung vereinbar?
Für Ihre freundliche Antwort bedanke ich mich schon jetzt
Ihr
Ullrich Schnappe
Sehr geehrter Herr Schnappe,
München zieht aufgrund seines internationalen Renommees viele Besucher an. Vor allem im Sommer besuchen viele Gäste aus dem arabischen Raum die Gesundheitsmetropole München, um sich in einer der vielen Ärztezentren und Krankenhäuser behandeln zu lassen. Sie leisten einen positiven Beitrag für den Wirtschaftsstandort Bayern.
Es ist jedoch ein Unterschied, ob ein Ausländer in Deutschland nur zu Besuch ist oder ob er auf Dauer hier leben will. Wer Deutschland als neue Heimat wählt, muss sich integrieren: Schlüssel dafür ist das Beherrschen der deutschen Sprache und die Anpassung an die deutsche Rechte- und Werteordnung. In diesem Zusammenhang sollte auch über ein Burka-Verbot in Deutschland diskutiert werden.
Das Schächten, das rituelle Schlachten von Tieren, ist in Deutschland nur erlaubt, wenn es die Vorschriften einer Religionsgemeinschaft zwingend vorschreiben. Ziel ist, den Grundrechtsschutz von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften zu wahren, ohne damit die Grundsätze und Verpflichtungen eines ethisch begründeten Tierschutzes aufzugeben. Das Christentum enthält kein Gebot zum Schächten von Tieren. Insoweit ist eine generelle Ausnahme vom Schächtverbot nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder MdL