Frage an Markus Söder von Natalie B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Minister!
Was hat es mit Demokratie zu tun, wenn 1/5 der Wähler über ganz Bayern entscheiden?
Sollte es nicht so sein, dass für eine Gesetzesänderung die absolute Mehrheit erreicht werden muss?
Stellt sich nicht die berechtigte Frage der Sinnhaftigkeit, wenn ÜBER 60% der Wähler nicht ihre Stimme abgeben?
Alles so passiert beim "Volksentscheid" vom 4.Juli.
Aber meine eigentliche Frage ist, wie und wo man diese Wahl anfechten kann. Ich garantiere, dass die Sache ganz anders ausgehen würde, würde die Wahl im November wiederholt werden.
Ich danke schon einmal für Ihre Antwort!
N. Braun
Sehr geehrte Frau Braun,
mit dem Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz“ haben die Bürgerinnen und Bürger das Thema Nichtraucherschutz selbst in die Hand genommen. Beim Volksentscheid am 4. Juli 2010 entfielen 61 % der abgegebenen Stimmen auf den Gesetzentwurf des Volksbegehrens.
Volksbegehren und Volksentscheid sind Instrumente der direkten Demokratie. Die Entscheidung des Volkes als oberstem Souverän ist zu respektieren. Eine Mindestbeteiligung oder ein Quorum (bestimmter Mindestanteil der Ja-Stimmen) sehen die Bayerische Verfassung und das Landeswahlgesetz bei einfachen Gesetzen nicht vor.
Das Landeswahlgesetz verweist für die Prüfung des Volksentscheids auf die Vorschriften zur Wahlprüfung. Danach obliegt die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Volksentscheids dem Bayerischen Landtag. Wahlbeanstandungen durch Stimmberechtigte müssen binnen eines Monats nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses beim Landtag eingehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder MdL