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Markus Söder
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Frage von Ilona M. •

Frage an Markus Söder von Ilona M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Söder,

Ich war sehr erleichtert über den Ausgang des Volksentscheides "für echten Nichtraucherschutz". Er zeigte, dass die Menschen in Bayern unzufrieden waren mit den vielen Ausnahmeregelungen, die das vorherige Nichtraucherschutzgesetz bot und die ständig untergraben wurden und Schlupflöcher boten. Man wollte offensichtlich eine eindeutige Regelung haben.
Heute habe ich jedoch die Vollzugshinweise zum Gesundheitsschutz gelesen und bin sehr verwundert. Dort steht: "Nur im Fall einer echten geschlossenen Gesellschaft, die einen abgetrennten Raum oder die gesamte Gaststätte ausschließlich nutzt und bei der die Öffentlichkeit insoweit räumlich ausgeschlossen ist, greift das gesetzliche Rauchverbot in Gaststätten nicht."
Wieso gibt es diese Ausnahme, obwohl es doch das "absolute Rauchverbot" in den Innenräumen der Gaststätten gibt? Mit dieser Ausnahme gibt es kein "ABSOLUTES Rauchverbot" mehr, das aber der dezidierte Wille der Wähler am 4. Juli war. Ich würde gerne wissen, wieso man hier eine Ausnahme vorsieht. Sind Nichtraucher auf einer geschlossenen Veranstaltung nicht schützenswürdig? Wie sieht es aus mit Wirten und Bedienungen, die dort arbeiten? Wie möchte man ein Zimmer wieder rauchfrei bekommen, wenn am Abend zuvor dort stundenlang geraucht wurde? Und wieso sind sogar Taufen ausdrücklich in die Reihe der echten geschlossenen Veranstaltungen aufgenommen, bei denen das Rauchverbot nicht greift? Gerade Taufen! Ist das Rauchen in Gegenwart von Neugeborenen wirklich vereinbar mit dem Nichtraucherschutz und mit dem Ergebnis des Volksentscheides? Ich glaube nicht!
Wie Menschen das Rauchen in ihren eigenen vier Wänden handhaben, kann man nicht kontrollieren, das ist klar. Doch, wie sie es in öffentlich zugänglichen Räumen handhaben - DAS kann man kontrollieren und das sollte nach diesem Volksentscheid nun auch im Sinne der Wählermehrheit geschehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ilona Mages

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Sehr geehrte Frau Mages,

am 1. August 2010 ist das mit Volksentscheid vom 4. Juli 2010 angenommene Gesundheitsschutzgesetz (GSG) in Kraft getreten. Mit dem Volksentscheid hat sich die bayerische Bevölkerung für ein striktes Rauchverbot entschieden.

Generell gilt ein absolutes Rauchverbot u. a. in Gaststätten, Bier-, Wein- und Festzelten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie Sportstätten. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 2. August 2010 festgestellt, dass das strikte Rauchverbot in Gaststätten verfassungsgemäß ist.

Das gesetzliche Rauchverbot gilt allerdings nicht bei geschlossenen Gesellschaften. Die Rechtslage ist eindeutig und vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof bestätigt. Bei geschlossenen Gesellschaften ist der Kreis der Teilnehmer von vorneherein auf eine meist kleine Zahl feststehender, namentlich geladener Personen begrenzt.

Geschlossene Gesellschaften gehören zum Privatbereich - darauf hat der Staat keinen Zugriff. Privat ist Privat. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern oder Konfirmation sind Privatveranstaltungen, und zwar egal, ob sie zu Hause stattfinden oder in einer Gaststätte. Da entscheidet nicht der Staat, sondern der Gastgeber, ob geraucht werden darf oder nicht.

Die sogenannten Raucherclubs oder Stammtische sind keine geschlossenen Gesellschaften. Jeder Art von Raucherclub ist die gesetzliche Grundlage entzogen. Die Ordnungsbehörden achten sehr genau darauf, ob das Gesetz strikt eingehalten wird. Der Wille des Volkes wird eins zu eins umgesetzt.

Für den Vollzug des Gesundheitsschutzgesetzes sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Der Vollzug erfolgt überwiegend reibungslos. Vier Monate nach Inkrafttreten des absoluten Rauchverbots ist die rauchfreie Gaststätte zur Normalität geworden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Söder MdL
Staatsminister

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