Frage an Markus Söder von Ramona G. bezüglich Umwelt
Herr Dr. Söder,
wieso attackieren Sie Herrn Röttgen ?
Wäre es nicht einmal an der Zeit, dass Sie wahrhaftig Politik betreiben und am besten bei der Atomenergie beginnen?
Haben Sie schon einmal eine Vollkostenrechnung angestellt, in der Sie die Entsorgungs-, Lager-, Endlagerkosten und Forschungskosten mit einbeziehen ?
Haben Sie Untersuchungen angestellt, ob Laufzeiterhöhungen auch zu Risikoerhöhungen führt (hoffentlich nicht bei Dr. Marlboro in Auftrag gegeben, dessen Studien ein bissl einseitig sind) ?
Sind Sie willens, die Atomindustrie künftig stärker belasten ?
Sehr geehrte Frau Gruber,
der Klimawandel ist eine der zentralen umweltpolitischen Herausforderungen dieses Jahrhunderts. Bayern hat sich daher das Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen bis 2020 auf deutlich unter 6 Tonnen pro Einwohner und Jahr zu vermindern. Bis zum Jahr 2030 sollen die CO2-Emissionen auf 5 Tonnen pro Einwohner und Jahr gesenkt werden.
Konsequenter Klimaschutz erfordert, Energie einzusparen und die Energieeffizienz weiter zu erhöhen. Die fossilen Energieträger Öl und Kohle sind schrittweise durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Bayern ist dabei mit seinem Klimaprogramm Bayern 2020 Vorreiter. Bereits heute liegt der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung in Bayern bei rund 25 Prozent. In Deutschland sind es nur rund 16 Prozent. Es ist sogar realistisch, bis 2030 über 40 Prozent des bayerischen Strombedarfs aus regenerativen Energien zu gewinnen.
Für Bayern ist es wichtig, seinen Strombedarf auch künftig aus eigener Erzeugung zu decken, um nicht von Stromimporten abhängig zu werden. Bei Biomasse und Wasserkraft wurde bereits viel erreicht. Künftig kommt es darauf an, durch neue Technologien die Potenziale von Solar- und Windenergie sowie Geothermie verstärkt zu nutzen.
Die Kernenergie, die zu rund 60 Prozent den Strombedarf Bayerns deckt, ist auf absehbare Zeit nicht durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Ein Ausstieg Bayerns aus der Nutzung der Kernenergie zum jetzigen Zeitpunkt würde jährliche CO2-Mehremissionen von mindestens 20 Mio. Tonnen bedeuten. Bis die Kernenergie durch erneuerbare Energien zuverlässig ersetzt werden kann, wird sie als Brückentechnologie benötigt. Zu den einzelnen von Ihnen angesprochenen Themen ist auf folgende Fakten hinzuweisen:
* Kostentragung durch Betreiber
Für die Endlagerung radioaktiver Abfälle gilt im Atomgesetz das im Umweltrecht gängige Verursacherprinzip: Alle Kosten für die Errichtung, den Betrieb und den Verschluss eines Endlagers haben die Abfallverursacher zu bezahlen. Dies sind vor allem die Betreiber von Kernkraftwerken, aber auch Forschung, Medizin und Industrie, die radioaktive Stoffe nutzen und Abfälle erzeugen.
In der Bundesrepublik Deutschland hat der Gesetzgeber 1976 im Atomgesetz dem Bund die Verantwortung zur Einrichtung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auferlegt. Die konkrete Durchführung dieser Aufgaben obliegt dem Bundesamt für Strahlenschutz.
Das Atomgesetz verpflichtet die Abfallverursacher, durch Beiträge den Aufwand für die Errichtung eines Endlagers zu finanzieren. Im Atomgesetz und der Endlagervorausleistungsverordnung ist geregelt, wie der jährliche Aufwand durch Vorausleistungen, die das Bundesamt für Strahlenschutz erhebt, von den Abfallverursachern zu tragen ist.
Sobald Endlager verfügbar sind, haben die Abfallverursacher für die Endlagerung ihrer Abfälle Gebühren zu bezahlen, die der Bund als Betreiber erhebt.
* Forschungskosten
Zu volkswirtschaftlichen Kosten der Kernenergie, darunter fallen auch Forschungskosten, wird auf die Bundestags-Drucksache 16/10077 ( http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/100/1610077.pdf ) verwiesen.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung klar und unmissverständlich im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage (Bundestags-Drucksache 14/8084, http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/14/080/1408084.pdf ) erklärt: "Subventionen für die kommerzielle Stromerzeugung aus Kernenergie gab es nicht."
* Risikoerhöhung
Aufgrund des Koalitionsvertrages hat sich die Bundesregierung bereit erklärt, die Laufzeiten der bestehenden Kernkraftwerke unter Einhaltung der strengen deutschen und internationalen Sicherheitsstandards zu verlängern.
* Belastungen der Betreiber von Kernkraftwerken
Für den Betrieb der Kernkraftwerke soll eine Brennelementsteuer eingeführt werden. Das jährliche Aufkommen soll sich auf 2,3 Milliarden Euro belaufen.
Im Rahmen eines Energiekonzeptes müssen die Entwicklung neuer Energiespeicher-Technologien und der Ausbau des Stromnetzes festgeschrieben werden. Hierbei ist eine dauerhafte Energiestrategie zu entwickeln, die sich vorrangig am Klimaschutz und an der Versorgungssicherheit orientiert.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder