Frage an Markus Söder von Marcus K. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Dr. Söder,
Sie kritisieren den Bundesumweltminister Ihrer Schwesterpartei, Herrn Dr. Röttgen, für dessen Forderung nach einem beschleunigten Ausstieg aus der Atomenergie.
Folgende Fragen hätte ich an Sie:
Die Regierungsparteien im Bund werden ja nicht müde, die Atomkraft als notwendige "Brückentechnologie" zu bezeichnen. Interessant waere für mich, welche Länge für diese Brücke geplant ist und ob Sie mir garantieren können, dass die Länge dieser Brücke nicht nach der Wahl in NRW noch einmal erhöht wird?
Zudem empfinde ich folgenden Widerspruch: Die Kosten für die Entsorgung des entstehenden Mülls aus den Kernkraftwerken tragen die Steuerzahler (Aktuelles Beispiel: Von welcher Summe fuer die Entsorgung des Lagers Asse gehen Sie aus? Sind 3,7 Mrd. EUR realistisch?) und erhöhen damit die Kapitalrendite einiger weniger. Nun begründet der Bundesumweltminister die Kuerzung der Solarstromfoerderung damit, dass diese zu Lasten der Stromverbraucher geht und die Kapitalrendite einiger weniger fördert.
Wäre es dann nicht konsequent, dass Kosten u. Risiken des Atomülls auch von denjenigen getragen werden, die die zugehörige Kapitalrendite einstreichen? Und weshalb wird die Förderung einer Zukunftstechnologie (Solar) reduziert, waehrend die Förderung (durch Kostenübernahme) einer Auslauftechnologie weiter besteht?
Der Bundesumweltminister sagt des weiteren, dass die Verlängerung der Solarstromförderung um 2-3 Monate Kosten in Milliardenhöhe verursacht. Welche Kosten pro Monat verursacht die Entsorgung des Atommülls? Koennte man nicht die Förderung der Zukunftstechnologie beibehalten und die Förderung der Vergangenheitstechnologie streichen?
Oder fällt die Kürzung der Solarstromförderung unter den Punkt Subventionsabbau?Müsste dann nicht aber auch die reduzierte MwSt. fuers Hotelgewerbe wieder zurückgenommen werden?Und zudem die Subvention fuer die Atomkraftwerksbetreiber in Form von Kostenübernahme der Entsorgung ebenfalls gekuerzt werden?
MfG
Sehr geehrter Herr Kaiser,
die Kernenergie ist in Deutschland als Brückentechnologie erforderlich, bis sie durch erneuerbare Energien im Grundlastbereich ersetzt werden kann. Auf die Kernenergie kann erst dann verzichtet werden, wenn genügend Stromspeicher für Zwischenspeicherung und Ausgleich des stark fluktuierenden Wind- und Solarstroms vorhanden sind.
Für die Endlagerung radioaktiver Abfälle gilt im Atomgesetz das im Umweltrecht gängige Verursacherprinzip: Alle Kosten für die Errichtung, den Betrieb und den Verschluss eines Endlagers haben die Abfallverursacher zu bezahlen. Dies sind vor allem die Betreiber von Kernkraftwerken, aber auch Forschung, Medizin und Industrie, die radioaktive Stoffe nutzen und Abfälle erzeugen.
In der Bundesrepublik Deutschland hat der Gesetzgeber 1976 im Atomgesetz dem Bund die Verantwortung zur Einrichtung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auferlegt (§ 9a Abs. 3 des Atomgesetzes, AtG). Die konkrete Durchführung dieser Aufgaben obliegt dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 AtG).
§ 21b des Atomgesetzes verpflichtet die Abfallverursacher, durch Beiträge den Aufwand für die Errichtung eines Endlagers zu finanzieren. Im Atomgesetz und in der Endlagervorausleistungsverordnung ist geregelt, wie der jährliche Aufwand durch Vorausleistungen, die das Bundesamt für Strahlenschutz erhebt, von den Abfallverursachern zu tragen ist.
Sobald Endlager verfügbar sind, haben die Abfallverursacher für die Endlagerung ihrer Abfälle Gebühren zu bezahlen, die der Bund als Betreiber erhebt.
Die Behauptung, dass die Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle vom Steuerzahler zu tragen sind, ist deshalb unzutreffend.
Die Bundesregierung hat klar und unmissverständlich im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage (Bundestags-Drucksache 14/8084) erklärt: „Subventionen für die kommerzielle Stromerzeugung aus Kernenergie gab es nicht.“
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder MdL