Frage an Markus Söder von Alexander R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Söder,
nachdem ich nun das offizielle Statement der Koalition gehört habe, wohl trotz des überragenden Erfolgs des Volksbegehren für den Nichtraucherschutz das bestehende Gesetzt noch einmal entschärfen zu wollen, stelle ich mir folgende Frage:
Hat die FDP und die CSU überhaupt Interesse am Wohl und vor allem am Willen der Bürger?
Ich denke, es ist unstrittig, dass der Erfolg dieses Volksbegehrens vor dem Hintergrund der aktuellen Politikverdrossenheit und der damit verbundenen schlechten Wahlbeteiligung auf eine überwältigende Mehrheit hinweist, die eben genau ein solches klar definiertes Gesetz will!
Die aktuelle Art und Weise, wie die gewählte Koalition mit dem Willen der Bürger umgeht und zusätzlich bewusst falsche Fakten präsentiert (siehe Ihre Anhörung zu dem Thema), lässt mich stark an der Bürgernähe Ihrer beiden Parteien zweifeln!
Alternativ: Sie wussten nicht, wovon sie sprechen? Auch dann scheinen Sie wohl eher für Ihren derzeitigen Posten ungeeignet, da man von einem Minister schon auch entsprechende Sachkenntnis verlangen können sollte.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie persönlich sich einsetzen wollen, Ihre Partei wieder klarer am Bürger zu positionieren, anstatt Lobbyinteressen diverser Gruppen zu vertreten, da dies wohl nicht nur für mich auch die nächste Wahl deutlich beeinflussen wird!
mit freundlichen Grüßen,
A. Reinhardt
Sehr geehrter Herr Reinhardt,
vielen Dank für Ihre Frage zum Volksbegehren Nichtraucherschutz in Bayern, zu der ich gerne Stellung nehme.
Die Annahme, die Bayerische Staatsregierung beabsichtige trotz des Erfolgs des Volksbegehrens Nichtraucherschutz eine Lockerung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen, trifft nicht zu.
Aus Sicht der Staatsregierung stellt die geltende Rechtslage einen sachgerechten und angemessenen Ausgleich der widerstreitenden Interessen dar, die weder einer Lockerung noch einer Verschärfung bedarf. Die Staatsregierung hat daher in ihrer Stellungnahme zum Volksbegehren Nichtraucherschutz dem Bayerischen Landtag nicht empfohlen, den begehrten Gesetzentwurf zu übernehmen, sondern bei der geltenden Rechtslage zu bleiben.
Der Bayerische Landtag ist bei der ersten Lesung der Argumentation der Staatsregierung gefolgt und hat sich am 04.02.2010 mehrheitlich gegen eine Übernahme des Gesetzentwurfs ausgesprochen, der dem Bürgerbegehren zugrunde lag. Dieser Gesetzentwurf wird derzeit in den Ausschüssen des Landtages beraten und soll am 14.04.2010 in zweiter Lesung abschließend behandelt werden. Sofern es dann bei der Ablehnung des Gesetzentwurfs durch die Landtagsmehrheit bleibt, wird darüber am 04.07.2010 ein Volksentscheid stattfinden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder MdL