Frage an Markus Söder von Thomas S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Minister,
letzten Donnerstag haben Sie angekündigt, nach einem Erfolg des Volksbegehrens auf jeden Fall einen Volksentscheid zu unterstützen, und nicht die Möglichkeit einer Übernahme des Gesetzesentwurfs zu befürworten.
Können Sie mir das erklären? Ich dachte, die Aufgabe eines "Gesundheits- bzw. Umweltministers" wäre, es die Gesundheit in den Vordergrund zu stellen? Gerne kann sich jeder Politiker seinen Standpunkt in der Frage selbst aussuchen, aber Ihr Standpunkt sollte sich doch schon allein aus Ihrer Position ergeben.
Ich bin durchaus toleranter Nichtraucher, aber angesichts des jetzigen Gesetzes wird von einem Nichtraucher weitaus zuviel Toleranz erwartet. Die jetztige Regierung hat (auch unter Ihrer Verantwortung) bereits zwei Anläufe genommen, ein durchsetzbares Gesetz zu erlassen - und wenn Sie in den letzten Monaten bereits in der Gastronomie unterwegs waren, sollten Sie erlebt haben, dass auch der jetzige Gesetzestext weitesgehend ignoriert wird (siehe Münchner Merkur von gestern - sogar die Polizei weigert sich, die im Gesetz verankerten Rechte der Nichtraucher durchzusetzen).
Warum weigern Sie sich in Ihrer Position als Gesundheitsminister, diese Initiative zu unterstützen?
Eigentlich sollten Sie in Ihrer Position den Verzicht auf einen Volksentscheides unterstützen und den Gesetzesentwurf (der ja zu 100% auch aus den Federn Ihrer Partei kommt) übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
T. Sellmeir
Sehr geehrter Herr Sellmeir,
in Ihrem E-Mail vom 02.12.2009 schlagen Sie vor, die Bayerische Staatsregierung solle es nach dem erfolgreichen Bürgerbegehren nicht zu einem Volksentscheid kommen lassen, sondern sich den Gesetzentwurf der Initiatoren des Bürgerbegehrens zu eigen machen.
Die Staatsregierung konnte in ihrer Stellungnahme zum Volksbegehren dem Bayerischen Landtag nicht empfehlen, diesen Weg zu gehen, da der begehrte Gesetzentwurf von der Staatsregierung nach wie vor nicht befürwortet wird.
Aus Sicht der Staatsregierung stellt die geltende Rechtslage einen sachgerechten und angemessenen Ausgleich der widerstreitenden Interessen dar. Zum einen wird ein hohes Niveau beim Gesundheitsschutz der Bevölkerung, insbesondere für Kinder und Jugendliche sichergestellt. Zum anderen werden auch die Freiheitsrechte der Gastwirte und der Raucher in Bereichen gewahrt, wo ein absolutes Rauchverbot nicht notwendig ist, da die Nichtraucher in ihrer Freizeit ihren Aufenthalt bewusst auswählen können.
Insbesondere wird mit der geltenden Rechtslage - im Gegensatz zum begehrten Gesetzentwurf - kein bayerischer Sonderweg beschritten, da die einschlägigen Gesetze in den meisten anderen Ländern vergleichbare Ausnahmen vom Rauchverbot im Gastronomiebereich vorsehen. Auch ist nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.09.2009 das derzeit geltende Bayerische Gesundheitsschutzgesetz (GSG) verfassungsgemäß.
Der Bayerische Landtag ist bei der ersten Lesung der Argumentation der Staatsregierung gefolgt und hat sich am 04.02.2010 mehrheitlich gegen eine Übernahme des Gesetzentwurfs ausgesprochen, der dem Bürgerbegehren zugrunde lag. Dieser Gesetzentwurf wird derzeit in den Ausschüssen des Landtages beraten und soll am 14.04.2010 in zweiter Lesung abschließend behandelt werden. Sofern es dann bei der Ablehnung des Gesetzentwurfs durch die Landtagsmehrheit bleibt, wird darüber am 04.07.2010 ein Volksentscheid stattfinden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder MdL
Bayerischer Gesundheitsminister