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Markus Söder
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Frage von Timo H. •

Frage an Markus Söder von Timo H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Söder,
laut der Seite des "Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit", tragen Sie die Verantwortung für den nachhaltigen Schutz des Menschen.

Wie können Sie gegen einen konsequenten Schutz der Nichtraucher (ca. 70% der Bevölkerung) in Bayern sein und die von Ihnen unterstütze Lockerung des Nichtraucherschutzgesetzen mit Ihrer Position vereinbaren?

Die Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg berichtete am 18.11.2009 Folgendes: Eine kürzlich veröffentlichte Analyse mehrerer Studien aus den USA, Kanada und Europa zeigt, dass die Zahl von Herzinfarkten nach der Einführung eines strikten Rauchverbots in der Öffentlichkeit drastisch zurückging: Nach einem Jahr war die Herzinfarkt-Rate bereits um 17 Prozent gesunken, in der Folgezeit wurde der Nutzen der Rauchverbote noch größer
( www.uni-erlangen.de/infocenter/meldungen/nachrichten.shtml/504 )

Die massiven gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens wurden in einer Veröffentlichung von Barnoya et al. mit dem Titel "Cardiovascular Effects of Second-hand Smoke - Nearly as Large as Smoking" schon 2005 zusammengefasst:

http://circ.ahajournals.org/cgi/content/abstract/111/20/2684?ijkey=b40250d33d3429458dfd91516e2e39e9ca95798e

Das deutliche Ergebnis beschreiben die Forscher mit den Worten: Die Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System durch Passivrauchen sind fast so groß wie die durch aktives Rauchen!

Wieso setzen Sie sich als Bayerischer Staatsminister für Gesundheit nicht für die konsequente Vermeidung dieser Gefahren ein?

Bitte argumentieren sie nicht mit Toleranz und Freiheit:
Toleranz bedeutet Duldsamkeit - die Gefährdung der eigenen Gesundheit ist nicht zu dulden!
Und Freiheit ist ein gewagter Begriff für Menschen, die süchtig nach Zigaretten sind und sich deshalb gar nicht frei entscheiden können!

Mit freundlichen Grüßen
T. Hausbeck

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CSU

Sehr geehrter Herr Hausbeck,

vielen Dank für Ihre Frage zum gesetzlichen Nichtraucherschutz in Bayern, zu der ich gerne Stellung nehme.

Die geltende Rechtslage zum Nichtraucherschutz in Bayern stellt einen sachgerechten und angemessenen Ausgleich der widerstreitenden Interessen dar, der nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.09.2009 verfassungsgemäß ist.

Zum einen wird durch ein weitgehendes Rauchverbot in der Gastronomie und in öffentlichen Gebäuden ein hohes Niveau beim Gesundheitsschutz der Bevölkerung und ganz besonders für Kinder und Jugendliche sichergestellt.

Zum anderen werden auch die Freiheitsrechte der Gastwirte und der Raucher in Bereichen gewahrt, wo ein absolutes Rauchverbot nicht notwendig ist, da die Nichtraucher in ihrer Freizeit ihren Aufenthalt bewusst auswählen können.

Schließlich wird mit der geltenden Rechtslage im nationalen und europäischen Umfeld auch ein bayerischer Sonderweg vermieden, da die einschlägigen Gesetze zumindest in den meisten anderen Bundesländern vergleichbare Ausnahmen vom Rauchverbot im Gastronomiebereich vorsehen.

Abschließend ist darauf hinweisen, dass es infolge des Volksbegehrens aller Voraussicht nach am 04. Juli 2010 zu einem Volksentscheid zum Nichtraucherschutz in Bayern kommen wird. Dabei werden die Bürger darüber abstimmen, ob es beim geltenden Gesundheitsschutzgesetz bleibt, oder ob die derzeitigen Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten, Diskotheken, Vereinsheimen und Festzelten aufgehoben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Söder MdL

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