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Frage von petra w. •

Frage an Markus Pieper von petra w. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Herr Dr. Pieper,

Ende Februar beginnen die Information und Diskussion über die Neuregelung des Tabakgesetzes. Ich bin seit 40 Jahren Raucherin. Seit ca 10 Mon. dampfe (e-Zigarette) ich. Ich konnte meinen Zigarettenkonsum von über 40 Zig/Tag auf max 7 Stk einschränken und hoffe auf weitere Erfolge. Ich bin sehr dankbar für die Alternative.

Daher möchte ich Sie auf folgende Punkte aufmerksam machen: Der Vorschlag sieht vor, den Nikotingehalt der freiverkäuflichen Liquids stark einzuschränken. Höher dosierte Liquids sollen nur in Apotheken verkauft werden . Das heißt, daß die e-Zigarette gegenüblich der Zigarette benachteiligt würde, obwohl der Nikotingehalt in Zigaretten um ein vielfaches höher ist, abgesehen von den vielen Zusatzstoffen. Für Menschen wie mich wäre das das aus fürs Dampfen.

Es gibt Studien über die Liquids und das Dampfen. Wer sich dafür interessiert, findet hier
http://ig-ed.org/faktensammlung/
Und hier
www.rursus.de unter anderem ausführliche Faktensammlungen.

Alle Inhaltsstoffe (Lebensmittelaromen,Glyzerin,Propylenglykol,Wasser,Nikotin), sind ausgiebig erforscht und auch zT in Lebensmitteln zugelassen. Dagegen habe ich beim Tabak nie Angaben auf alle Inhaltsstoffe gefunden!! Das würde viele Menschen mehr abschrecken als alle Bilder! Wünschenswert wäre somit ein „Reinheitsgebot“ für Liquids. Den Hinweis auf das Jugendschutzgesetz findet man selbstverständlich auch in den Shops.

Da das Thema e-Zigarette beim Vorschlag für die neuen Tabakrichtlinien nur am Rande gestreift wird, befürchte ich, dass diese Vorlage durchkommt, ohne dass sich die EU-Abgeordneten der Tragweite bewusst sind. Sollte dieser Vorschlag angenommen werden, bedeutet das einen großen Vorteil für die Zigaretten, da diese frei verkäuflich sind, und das Aus für eine wesentlich unschädlichere Alternative.

Werden Sie sich auch außerhalb der Expertenanhörung informieren?

Mit freundlichen Grüssen

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Antwort von
CDU

Ihre Anfrage bezüglich neuer Tabakgesetze in der Europäischen Union

Sehr geehrte Frau Weber,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26. Januar 2013, in dem Sie einige Fragen zu den Neuregelungen des Tabakgesetzes der EU stellten.

Im Dezember hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen veröffentlicht.

Die Kommission begründet ihre Revisionsentscheidung damit, dass die bestehende Richtlinie von 2001 stammt und seitdem zum einen viele neue Produkte auf den Markt gekommen sind und zum anderen neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen wurden.

Wie Sie richtig schreiben, sieht der Richtlinienentwurf vor, dass nikotinhaltige Erzeugnisse, die einen Nikotingehalt von über 2 mg oder eine Nikotin- konzentration von über 4 mg/ml aufweisen, nur noch als zugelassene Arzneimittel erhältlich sind. Diese Regelung würde in der Praxis tatsächlich erhebliche Auswirkungen auf die Möglichkeit haben, elektrische Verdampfer zu verwenden.

Es handelt sich bisher allerdings lediglich um einen Richtlinienvorschlag und nicht um ein beschlossenes Gesetz. Der Vorschlag wird in den kommenden Monaten im Europäischen Parlament und im Ministerrat beraten. Für eine endgültige Bewertung ist es daher noch zu früh.

Das Europäische Parlament wird im Rahmen des federführenden Gesundheitsausschusses diesen Monat eine große, öffentliche Expertenanhörung durchführen, bei der mit Sicherheit auch das Thema "E-Zigarette" zur Sprache kommen wird.

Ich hoffe, diese Informationen sind Ihnen nützlich und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Pieper MdEP