
Wenn der Wald durch größere Gruppen beansprucht wird, entsteht Aufwand, etwa durch die Sperrung von Wegen, die Beschilderung, verkehrslenkende Maßnahmen und die Wiederherstellung von Wegen für den Forstbetrieb. Daher wird in solchen Fällen eine Bearbeitungspauschale für Dienstleistungen von Hessen-Forst erhoben.