Frage an Markus Herbert Weske von Petra G. bezüglich Finanzen
Lieber Genosse Martin Weske,
in einer ersten Maßnahme nach Vorlage des 2. Zwischenberichtes der vom BMJV beauftragten Studie zur "Qualität in der rechtlichen Betreuung" soll die Vergütung von gesetzichen Betreuern/innen erstmal seit zwölf Jahren angehoben werden - um 15 %.
Darauf haben sich die Rechtspolitiker/innen der Großen Koalition im Deutschen Bundestag gemeinsam mit Bundesjustizminster Heiko Maas geeinigt. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in Kürze vorgelegt werden, so dass er noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann.
Der Berufsverband der Betreuer e.V., für den ich als Delegierte tätig bin, fordert den Bundesrat und damit die Länder auf, dieser "Sofortmaßnahme" zur Linderung der wirtschaftlichen Situation von Berufsbetreuerin zu folgen.
Unterstüzen Sie unseren Berufsverband in diesen Forderung. Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
Danke für eine Rückantwort.
Freundliche Grüße
Petra Gatzmaga, Berufsbetreuerin Düsseldorf
Sehr geehrte Frau Gatzmaga,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu deren Beantwortung ich zunächst auf die ausführliche Stellungnahme von NRW-Justizminister Thomas Kutschaty in der Drucksache 16/14343 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-14343.pdf verweisen möchte.
Ich finde es richtig, vor einer Entscheidung über eine Anhebung der entsprechenden Vergütung für Berufsbetreuungen durch den Bund das Ergebnis der laufenden gutachterlichen Untersuchungen über die Änderungsbedarfe im qualitativen Bereich der Betreuung abzuwarten (wieviel Zeit haben Berufsbetreuer für die einzelnen Fälle, welche Standards sind erforderlich).
Mit freundlichen Grüßen
Markus Herbert Weske MdL