Frage an Markus Fischer von Erich B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Ab 01.Oktober 2005, das ist dieses Jahr noch, sollen die ALG II Bezieher vom Nebenverdienst 100 € behalten dürfen und der Rest wird wie bisher verrechnet.
Die Wirklichkeit sieht anders aus, wie mir auf telefonischer Anfrage vom 01.September 2005 der Leistungssachbearbeiter Herr Schuh, Tel. xxxxx/xxxxxxx von der ARGE-Rems-Murr-Kreis, erklärte.
Es gibt den §67 SGB 2 und der regelt den Sachverhalt, denn meine neue Bewilligung zum Erhalt der Leistung von ALG II tritt erst wieder am 01.Dezember 2005 in Kraft. Aus diesem Grund kann die ARGE nicht schon ab Oktober das Gesetz anwenden. Dazu kommt noch das, das Programm zur Berechnung nicht fertig ist.
Jetzt erklären Sie mir doch bitte für was für ein Gesetz Sie im Bundestag gestimmt haben und warum es in den Medien heißt das dieses ab Oktober in Kraft tritt.
Die Regierung beschloss das die ALG II Bezieher im Osten das gleiche wie die im Westen erhalten. Das war die einzige gute Entscheidung in 7 Jahren. Bei 331 € sind dies circa 4% weniger.
Jetzt kommt die ChristlicheDU und sagt das werden wir im Bundesrat ablehnen, mit der Begründung das es sich im Osten billiger lebt. Wenn das so ist warum verzichten dann die CDU-Ost Abgeordneten nicht auf einen Teil ihrer hohen, auch vom Steuerzahler subventionierten Diäten, ebenso die Minister des Bundes.