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Frage von Burkhard M. •

Frage an Marko Mühlstein von Burkhard M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Mühlstein,
in der Volksstimme v.20.12.2008 erschien eine Notitz auf der Seite Politik "Nachtspeicheröfen bis 2019" gestattet.
Demnach hat der Bundestag mit den Stimmen der SPD und der CDU einen solchen Beschluss gefasst. Das sorgt für erhebliche Unruhe in der Bevölkerung, weil nicht klar ist, ob sich diese Festlegung auch auf bestehende Nachspeicheranlagen bezieht oder nur auf neue Anlagen. Da Sie Mitglied des Umweltausschusses sind dürften Sie diesen Beschluß mit vorbereitet haben und bestens informiert sein. Bitte klären Sie mich über den Sachverhalt auf.
Ich halte eine solche Festlegung nur in soweit für sinnvoll, wenn es Nachtspeicheranlagen betrifft, die dann das Nachtleistungstal
in der Kraftwerke übersteigt, so dass also zusätzlich Kraftwersleistung erforderlich wird, nur um die Nachtspeicheröfen zu versorgen.
Solange Nachtspeicheranlagen dazu beitragen, dass nachts nicht die Grundlastkraftwerke wegen Schwachlast abgefahren werden müssen ist ihr Einsatz sinnvoll und Umwelt schonend.
Mit freundlichen Grüßen Burkhard Menk

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Menk,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Zulässigkeit von Nachtstromspeicherheizungen. Gern gehe ich an dieser Stelle auf Ihre Fragen ein.
Am Freitag, 19.12.2008, hat der Deutsche Bundestag verschiedene Änderungen am von Ihnen angesprochenen "Energieeinsparungsgesetz" verabschiedet. Hierzu zählen auch Präzisierungen an Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung, hauptsächlich der so genannten Energieeinsparverordnung (EnEV). Diese wird federführend vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) erarbeitet und vom Bundeskabinett ohne direkte Beteiligung des Bundestages beschlossen. Diese Energieeinsparverordnung regelt auch die weitere Zulässigkeit von Nachtspeicherheizungen. Die endgültige Novelle dieser Verordnung wurde vom Kabinett noch nicht beschlossen. Dennoch ist absehbar, dass es vermutlich ab 2019 zu einem Verbot sämtlicher Nachtstromspeicherheizungen kommen wird. Allerdings kann ein Austausch insbesondere im privaten Bereich nur angeordnet werden, wenn er wirtschaftlich tragbar ist und keine Härten produziert. Dies bedeutet, dass beispielsweise ein Rentnerehepaar im eigenen Haus von dieser Regelung ausgenommen wird. Ursprünglich war angeregt worden, die Nachtstromspeicherheizungen (auch bestehende Anlagen) zu einem früherem Zeitpunkt zu verbieten, was jedoch für viele Menschen zu kaum tragbaren Belastungen geführt hätte. Darüber hinaus ist ein schnelles Verbot dieser Heizungen, wie von Ihnen richtig beschrieben, nicht immer ökologisch und technisch sinnvoll.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen helfen und stehe für weitere Fragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Marko Mühlstein, MdB