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Frage von Klaus N. •

Frage an Mark Hauptmann von Klaus N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hauptmann,

Die Formulierung des Begriffs Organspendegesetz im Zusammenhang mit Widerpruchlösung ist meines Erachtens irreführend und benennt nicht den Kern der Ermächtigung. Es geht nicht um eine Spende (freiwillige, wohltätige Zuwendung unter Lebenden), sondern um eine Verpflichtung und nicht um ein Organ wie z.B. die Leber, sondern - nach den mir vorliegenden Informationen - um den ganzen Körper mit all seinen Gewebebestandteilen wie z.B. Knochenmehl.

Für Bürgerinnen und Bürger klar nachvollziehbar und verständlich wäre eine kurze und prägnante Formulierung wie: "Rechtliche Grundlage für das - auch vollständige - Zerlegen eines lebenden Körpers von Patientinnen und Patienten inklusive Portionierung in Einzelteile zum Zwecke der Verteilung an andere Patientinnen und Patienten, soweit kein Widerspruch den Explantationsärzten bekannt ist oder gefunden werden kann oder Angehörige ihre Zustimmung hierzu erteilen."

Meine Fragen:
Werden Sie diese begriffliche Aufklärung, zusammen mit Bildern und Beschreibungen der sogenannten Explantation z.B. https://www.welt.de/gesundheit/article161406539/Jemand-muss-sterben-damit-ein-anderer-leben-kann.html, in den Medien (Funk, Fernsehen, Print,..) vornehmen?
Werden Sie nachgelagert an diese Aufklärungskampagne in Ihrer Funktion als Mitglied des Gesundheitsausschusses, eine breite gesellschaftliche Diskussion zu dieser Aufklärung umfassend initiieren und persönlich in Ihrem Wahlkreis moderieren und begleiten?

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Fragen zur aktuellen Änderung des Transplantationsgesetzes.

Ziel dieser Gesetzesänderung ist die Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende. Alle acht Stunden stirbt ein Mensch auf einer Organspende-Warteliste. Das können wir ändern und sind dies den Menschen auch schuldig. Wir sorgen mit den Gesetzesänderungen daher für verbesserte Abläufe, Qualitätssicherungssysteme und Finanzierung der Klinken. Dies ist losgelöst von der grundsätzlichen Debatte über die Widerspruchslösung.

Im Hinblick auf die Organspende gilt für uns ganz klar das in unserer Verfassung verankerte Grundrecht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person. Um diese Grundrechte aller Beteiligten im Bezug zur Organspende in Einklang zu bringen, wird in diesem Jahr noch intensiv im Bundestag gerungen werden. Ein Entschluss steht bislang nicht fest, daher ist die Widerspruchslösung auch nicht Bestandteil des neuen Transplantationsgesetzes.

In jedem Fall kann jede Person frei darüber entscheiden, welche Organe und Gewebe sie gewillt ist zu spenden und welche nicht. Ihre Darstellung des Organspenders als eine Art Verwertungsobjekt ist daher irreführend. In der Regel werden gezielt einzelne Organe oder Gewebeteile eines Spenders für einen passenden Empfänger, der auf genau diese Spende angewiesen ist, transplantiert. Der Spender rettet damit oft das Leben eines anderen Menschen.

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich umfassend über die Abläufe und Hintergründe einer Organtransplantation zu informieren – beispielsweise bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (https://www.organspende-info.de/).

Selbstverständlich werde ich, wie viele andere Kollegen auch, zu dieser Thematik Experten in meinem Bundestagswahlkreis anhören und auch Veranstaltungen mit dem Ziel einer breiteren öffentlichen Debatte organisieren.

Mit freundlichen Grüßen nach Erfurt

Mark Hauptmann, MdB