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Frage von Tino H. •

Frage an Mark Hauptmann von Tino H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Hauptmann,

sämtliche Präambeln europäischer Verträge beinhalten seit 1992 die Forderung nach immer mehr EU. Außerdem schaffte sich der Bundestag ebenfalls 1992 den Artikel 23 GG, mit welchem man diese Forderung rechtlich legitimierte. Doch das genaue Integrationsziel wurde bis heute für den Bürger nicht klar dargelegt und auch das Bundesverfassungsgericht kommt zu dem, dass das genaue Integrationsziel bisher nicht erkennbar ist. Dementsprechend nun meine Frage: Wann genau haben wir genug rechtliche Legitimationen an die EU abgetreten oder war es von Anfang an Ziel einen europäischen Superstaat zu gründen?

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Hans,

vielen Dank für Ihre Frage zur europäischen Integration.

Das vereinte Europa ist eine der größten Errungenschaften des 20. Jahrhunderts. Bereits die Väter des Grundgesetzes haben eine enge Einbindung Deutschlands in die europäische Staatengemeinschaft als Lehre aus der Geschichte eines gespaltenen europäischen Kontinents in die Präambel des Grundgesetzes eingeschrieben: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen(…)“.

Mit Artikel 23 des Grundgesetzes wurde das Integrationsziel eines vereinten Europas als Staatsziel formuliert – eines vereinten Europas in Form einer Europäischen Union, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Subsidiaritätsprinzip verpflichtet ist. Damit sind auch die Grenzen der Übertragung von Hoheitsrechten gesteckt. Die europäische Integration darf nicht zu Eingriffen in die Verfassungsidentität Deutschlands führen. Das Bundesverfassungsgericht und auch die Verfassungsgerichte anderer EU-Mitgliedsstaaten wachen und setzen hier regelmäßig Grenzen.

Unser Ziel ist ein starkes, einiges Europa der Mitgliedsstaaten, das seine Interessen in der Welt vereint behauptet, keineswegs hingegen ein europäischer Superstaat. Einen solchen lässt unser Grundgesetz auch nicht zu. Durch die wirtschaftliche Verflechtung zwischen den Mitgliedstaaten und der Zusammenarbeit zwischen den Ländern ist eine Interessengemeinschaft entstanden, die viele gemeinsame Ziele verfolgt, Wohlstand schafft und Frieden sichert. Dazu gilt es, die staatenübergreifenden Angelegenheiten auf EU-Ebene wirkungsvoll voranzutreiben und die regionalen Fragen der effektiven nationalen Entscheidungsfindung zu überlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Mark Hauptmann