Frage an Mark Hauptmann von Reinhard G.
Sehr geehrter Herr Hauptmann,
Sie werden am 21. Juni und 7. Juli 2016 über die Novelle des EEG
abstimmen.
1) Werden Sie der am 8.6. von Bundeskabinett beschlossenen Gesetzvorlage zum EEG zustimmen oder welchen Änderungsantrag werden Sie eingbringen?
2) Wird durch die Novelle des EEG der Ausbau der Erneuerbaren Energie und damit die Energiewende gebremst? Wenn ja, wie werden trotzdem die Klimaschutzziele erreicht?
3) BürgerEnergiegenossenschaften beklagen, dass die Akteursvielfalt mit dem jetzt zur Beschlussfassung vorliegenden EEG 3.0 nicht mehr möglich sein wird und stattdessen große Akteure bevorzugt werden, die im Gesetzentwurf
vorgesehenenen Sonderregelungen für Bürgerenergieprojekte keinesfalls ausreichend sind um die Akteursvielfalt - insbesondere unter den Thüringer Bedingungen - zu ermöglichen. Wie sehen Sie die künftigen Chancen für bürgerschaftliches Engegement in der Energiewende?
4) Welche Bedeutung messen Sie dem Ausbau der Windenergie in Thüringen bei?
5) Thüringer Windenergieanlagen sind durch die Landespolitik der letzten Jahre zu etwa 80% nicht in den Händen von Thüringer Investoren,
so dass die Wertschöpfung bei der Windenergie aus Thüringen zum größten Teil abfließt. Wie soll das künftig geändert werden unter den Bedingungen (Ausschreibungspflicht), die der Gesetzesentwurf des EEG künftig vorsieht.
Wie werden künftig Thüringer Kommunen und Energiegenossenschaften (Mit-)Eigentümer der Windkraftanlagen?
6) Sind auch Sie der Meinung, dass der Vor-Ort-Verbrauch von Strom aus erneuerbaren Quellen bzw. die verbrauchsnahe Erzeugung von Energie ("regionaler Grünstrom") gefördert werden sollte? Und wenn ja, wie?
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Reinhard Guthke
Vorsitzender des BürgerEnergie Thüringen e.V.
www.buergerenergie.thueringen.de
Sehr geehrter Herr Prof. Guthke,
vielen Dank für Ihre Zuschrift über das Internetportal www.abgeordnetenwach.de. Im Folgenden möchte ich gerne im Einzelnen auf Ihre Fragen eingehen.
1) Ja, ich werde der vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzvorlage zum EEG zustimmen.
2) Die EEG-Novelle dient keinesfalls dem Zweck, die Energiewende zu behindern. Das EEG ist vielmehr das zentrale Instrument, um die gesteckten Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen und den Übergangsprozess zu koordinieren. Eine absolute Notwendigkeit stellt in dem Zusammenhang die Parallelisierung des Zubaus von Anlagen zur Energiegewinnung aus regenerativen Energieträgern und der Weiterentwicklung der Übertragungsnetzstrukturen dar. Im Koalitionsvertrag haben sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf einen gesetzlich geregelten Ausbaukorridor für die erneuerbaren Energien im Stromsektor verständigt, um die Ausbauziele zu erreichen und die Kosten in einem sozialverträglichen Rahmen zu halten. Diese Strategie bleibt weiterhin richtig. Aktuell schreitet jedoch besonders der Windenergieausbau an Land in einem Tempo voran, das weder mit dem Korridor noch mit dem Netzausbautempo in Einklang steht. Auch der Ausbau der Windenergie auf See liegt weit über der Zielmarke des Koalitionsvertrags. Dort ist festgelegt, dass bis 2020 6,5 Gigawatt auf See installiert werden, jetzt zeichnet sich ab, dass es knapp 8 Gigawatt bis Ende 2019 sein könnten. Die Beispiele zeigen die Notwendigkeit einer gezielteren Koordinierung zwischen Anlagenbau und Netzausbau, da ansonsten zu hohe Belastungen über die EEG-Umlage entstehen. Von einem Ausbremsen der Energiewende kann in meinen Augen also nicht die Rede sein. Es handelt sich um eine angemessene Reaktion auf den bisherigen Verlauf der Energiewende in Verbindung mit einer umsichtigen Planung für den weiteren Zubau regenerativer Energieträger. Dies stimmt mich im Übrigen auch optimistisch in Bezug auf das Erreichen der Klimaschutzziele.
3) Hier möchte ich noch einmal auf die Punkte eingehen, die ich Ihnen im Namen der Thüringer CDU-Landesgruppe in einer früheren E-Mail bereits geschildert habe: In den Beratungen zum EEG 2016 wurde stets betont, dass der Erhalt der Akteursvielfalt ein zentraler Punkt für das Erreichen der Ausbauziele ist. Der bisherige Ausbau der erneuerbaren Energien baut in großen Teilen auf dem Engagement einer Vielzahl verschiedener Personen, Unternehmen und Verbände auf. Dazu zählen auch die regionalen Bürgerenergiegesellschaften, die wesentlich zur Akzeptanz der Energiewende in Deutschland beigetragen haben. Vor diesem Hintergrund verfolgt die EEG-Novelle einen mehrgleisigen Ansatz, um die neuen administrativen Kosten und die neuen Risiken, die mit dem Systemwechsel zu Ausschreibungen verbunden sind, möglichst gering zu halten. Die Beratungen der vergangenen Monate haben gezeigt, dass trotz dieser Maßnahmen viele Akteure befürchten, dass die verbliebenen Risiken ein Problem insbesondere für kleine lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften seien. Das EEG 2016 sieht daher Sonderregelungen vor, um dieses Problem gezielt zu adressieren. Dabei wurde im Gegenzug auch beachtet, dass diese Sonderregelungen klar abgegrenzt sind, damit sie keine Auswirkungen auf das übrige Ausschreibungsdesign haben, und dass eine missbräuchliche Verwendung ausgeschlossen wird. Auch wird durch die konkrete Ausgestaltung verhindert, dass die mit dem EEG 2016 angestrebte Mengensteuerung unterlaufen wird. In meinen Augen wurde so eine Kompromisslösung gefunden, die effektiv auf die angestrebte Marktannäherung der erneuerbaren Energien abzielt, und gleichzeitig bürgerliches Engagement im Rahmen der Energiewende berücksichtigt bzw. auch weiterhin fördert.
4) Die Energiegewinnung aus Windkraft ist eine tragende Säule der Energiewende. Hier leisten die vielen Thüringer Anlagen einen wichtigen Beitrag. Jedoch gilt auch für den weiteren Ausbau in Thüringen, dass die derzeitige Geschwindigkeit des Ausbaus von Möglichkeiten zur Stromerzeugung aus regenerativen Energieträgern und der damit verbundene Anstieg des Ökostrom-Anteils in einem Missverhältnis zum Ausbau der Übertragungs- und Speicherstrukturen stehen. Vorliegende Kennzahlen beweisen, dass die Ziele der Bundesregierung für 2050 bereits heute in Ostdeutschland zum Teil übererfüllt werden. Gerade vor diesem Hintergrund halte ich die Gedankenspiele der Thüringer Landesregierung zum Bau von Windkraftanlagen im Thüringer Wald für überflüssig und unverantwortlich. Auch mit der von Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund geforderten Regionalisierungskomponente, d.h. dem Zubau nach einer festen Quote, sind höhere Kosten aufgrund wesentlich höherer Ausgaben für den Netzausbau zu erwarten, wenn tendenziell windärmere Binnenlandstandorte in Mittel- und Süddeutschland per festgeschriebenen Mindestanteil erschlossen werden sollen. Die Bedeutung der Windkraft für das Gelingen der Energiewende ist unumstritten, dennoch muss die Tatsache beachtet werden, dass Netzausbau und Ausbau der erneuerbaren Energien einander bedingen. Hier wird auch weiterhin auf eine Harmonisierung hingearbeitet, um einen geregelten Ausbau von Windkraftanlagen zu garantieren.
5) Hier möchte ich im Wesentlichen auf meine Anmerkungen zu Punkt 3) verweisen. CDU und CSU sind sich bewusst, dass die Energieversorgung von morgen nicht mehr nur auf große Kraftwerke setzen darf, sondern sich auch auf viele kleinere Anlagen in der Fläche stützen muss. Wir wollen die breite Vielfalt an Möglichkeiten nutzen und setzen daher besonders auf genossenschaftlich organisierte Energieprojekte. Darauf zielen die Regelungen der EEG-Novelle, insbesondere die genannten Sonderregelungen, ab. Dementsprechend sind auch in Zukunft rechtsfähige Personenvereinigungen, wie z.B. kommunale Eigenbetriebe, berechtigt, an den Ausschreibungen teilzunehmen. Das EEG garantiert dabei ein transparentes, diskriminierungsfreies und wettbewerbliches Verfahren zur Bestimmung der Anspruchsberechtigung.
6) Die Sonderregelungen im EEG sind ein klares Bekenntnis zur dezentralen regionalen Energieerzeugung. Die Koalitionsparteien wollen, dass die Bürger die Chancen der Energiewende für sich nutzen und vom Verbraucher auch zugleich zum Erzeuger werden können. Etwaige negative Auswirkungen des Systemwechsels auf die Akteursvielfalt auf der regionalen Ebene müssen und werden regelmäßig evaluiert und im EEG-Erfahrungsbericht analysiert. Möglicherweise notwendige Anpassungen werden zu einem gegebenen Zeitpunkt diskutiert werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Mark Hauptmann