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Frage von Frank D. •

Frage an Mark Hauptmann von Frank D. bezüglich Finanzen

Das las ich heute bei t-online
http://www.t-online.de/wirtschaft/id_77771582/verspaetete-steuererklaerung-soll-25-euro-strafe-kosten.html

Strafen verteilen und Abkassieren, das scheint man ja schnell zu beschließen. Aber die Steuererklärung auch mal einfacher und verständlicher zu gestalten, wann werden wir das erleben?
Da gab es ja vor paar Jahren mal die Idee die muß auf einen Bierdeckel passen und dann geschah leide nichts mehr.

MfG

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Danz,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 07.05.2016, die mich über das Portal „abgeordnetenwatch.de“ erreicht hat. Erlauben Sie mir, im Folgenden auf Ihre Anmerkungen einzugehen. Das ambitionierte Ziel, das vor einigen Jahren von Friedrich Merz (CDU) formuliert wurde, die Steuererklärung auf die Größe eines Bierdeckels zu beschränken, konnte in der Tat bisher nicht umgesetzt werden. Allerdings stellt das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, welches am 11. Mai 2016 abschließend im Finanzausschuss des Bundestags beraten wurde, eine merkliche Vereinfachung des Steuerrechts und nicht weniger als die größte Reform der Abgabenordnung seit den 1970er Jahren dar. Vor diesem Hintergrund halte ich den von Ihnen zitierten Artikel von „t-online“, der primär auf den geplanten Verspätungszuschlag abzielt, für eine verkürzte Darstellung des Gesetzesvorhabens.
Mit den vorgenommenen Änderungen wurde ein ausgewogener Kompromiss zwischen den Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft, der steuerberatenden Berufe sowie der Finanzverwaltung getroffen. Für Sie als Bürger ergeben sich vor allem folgende Vorteile: Der Bürokratieaufwand sinkt erheblich. Mit dem Gesetz verlängern wir ab dem Veranlagungszeitraum 2017 die Steuererklärungsfristen. Bürgerinnen und Bürger haben dann 2 Monate mehr Zeit, ihre Steuererklärung abzugeben. Zukünftig müssen auch weniger Belege an das Finanzamt übersandt werden: Zuwendungsbescheinigung, Bescheinigungen über Kapitalertragsteuer oder die Feststellung über den Grad der Behinderung müssen durch die Steuerpflichtigen nur noch vorgehalten werden. Banken können die Bescheinigungen über die einbehaltenen Kapitalertragsteuern auch in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Ein Anspruch auf eine kostenlose Papierbescheinigung bleibt aber erhalten.
Der Gesetzentwurf sah noch einen Verspätungszuschlag von 50 Euro vor. Wir senken ihn von 50 auf 25 Euro pro angefangenen Monat Verspätung. In Null- oder Erstattungsfällen gibt es auch in Zukunft keine automatische Festsetzung eines Verspätungszuschlags. Auch muss zum Beispiel kein Rentner Angst haben, zukünftig von hohen Verspätungszuschlägen erfasst zu sein, weil er fälschlich seine Steuererklärungspflicht nicht erkannt hat. Ein Verspätungszuschlag kann nunmehr erst nach dem Ablauf der gesetzten Nachfrist für die Steuerpflichtigen festgesetzt werden. Daneben bringt das Gesetz auch für die Wirtschaft viele Erleichterungen. Die Wirtschaft spart durch die Regelungen des Gesetzes Bürokratiekosten in Höhe von jährlich circa 28 Millionen Euro.
Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass das Vorhaben die Interessen aller am Besteuerungsverfahren Beteiligten in einem ausgewogenem Maß berücksichtigt. Im Ergebnis gehen wir hiermit einen weiteren Schritt hin zu einem einfacheren Steuersystem. Ich hoffe, ich konnte Ihre Anfrage nach Ihren Vorstellungen beantworten und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Mark Hauptmann