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Marius Weiß
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Frage von Horst E. •

Sollte nicht auch Kostenfreiheit für die Nutzung des Staatswaldes bei überschaubaren Gewinnen von gemeinnützigen Vereinen gelten?

Sehr geehrter Herr Weiß,

Sie haben am auf die Frage „Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?“ geantwortet:
„Meine Position ist relativ einfach. Wie schon Jörg Jordan bin ich der Auffassung, dass solche Veranstaltungen kostenfrei sein sollten. Einzige Ausnahme wäre, wenn damit Gewinn erzielt wird.“
Auch Jörg Jordan war sich bewusst, dass bei Wandertagen Gewinne erwirtschaftet werden, wenn auch nur in bescheidenem Umfang. Durch die Einstufung als gemeinnützig durch das Finanzamt ist aber die Verwendung der Gewinne für gemeinnützige Zwecke sichergestellt. Die Helfer wollen für die gemeinnützigen Ziele des Vereins arbeiten, nicht für Hessen-Forst.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Erdel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr E.,

auch für gemeinnützige Vereine, die eventuell  bei der Nutzung einen kleinen Gewinn erwirtschaften, sollte die Kostenfreiheit gelten. Etwas anderes gilt für gewerbliche Betreiber, bei denen die Gewinnerzielung im Vordergrund steht.

Herzliche Grüße,

Marius Weiß

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