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Marius Weiß
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Frage von Wolfhard A. •

Sind Sie dafür, das Volksentscheid-Zustimmungsquorum von 25 auf 10% zu senken/zu streichen und freie Unterschriftensammlung einzuführen? Wie stehen Sie zu Bürgerräten? Mehr Demokratie e.V. Hessen

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Sehr geehrter Herr A.,

zunächst möchte ich mich bei Ihnen recht herzlich für Ihre Fragen bedanken. Die Bürgerbeteiligung in Form der direktdemokratischen Abstimmungsprozesse ist ein sehr wichtiges Thema. Ich begrüße es ausdrücklich, dass in Hessen Möglichkeiten für Bürgerentscheide, Bürgerbegehren und Volksentscheide existieren, die insbesondere auf der kommunalen Ebene zu Sachthemen Anwendung finden. Gleichzeitig halte ich es für sinnvoll, dass es gewisse Anforderungen für deren Gültigkeit in Form von Quoren gibt. Eine Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung ihrer Bürgerinnen und Bürger, aber zugleich auch von dem Zusammenspiel und der gegenseitigen Kontrolle der politischen Institutionen. Aus diesem Grund übertragen wir bei Wahlen unseren gewählten Vertreterinnen und Vertretern Kompetenzen, um politische Entscheidungsprozesse in unserem Sinne durchzuführen. Dies ist der Wesenskern der parlamentarischen Demokratie. Bürger- und Volksentscheide sollten daher meiner Meinung nach eher die Ausnahme darstellen. Bei den Formen der direkten Demokratie, insbesondere denen zu wichtigen Sachthemen, müssen daher auch qualifizierte Anforderungen an die Beteiligung gelten, um den notwendigen Rückhalt in der Bevölkerung auszudrücken und zugleich deren Ausnahmecharakter zu unterstreichen.

Ich sehe für die Volksentscheide in Hessen weniger die Quoren als größtes Problem an, sondern vielmehr die sehr hohen formalen Anforderungen an die Zulässigkeit solcher Volksbegehren, die oftmals dazu führen, dass es erst gar nicht zur Abstimmung kommt. Hier wäre es angezeigt, notwendige Veränderungen durchzuführen, um das Abhalten von Bürger- und Volksentscheiden weniger bürokratisch auszugestalten.

Mit großem Interesse habe ich darüber hinaus die Einrichtung eines ersten Bürgerrates zum Thema Ernährung beim Deutschen Bundestag zur Kenntnis genommen. Hierbei erachte ich es allerdings als problematisch, dass die Beschlüsse und Empfehlungen dieses Rates keinen verbindlichen Charakter für die Parlamente entfalten. Die Umsetzung der Bürgerrats-Vorschläge durch z.B. den Bundestag bleibt für diesen somit freiwillig. Daraus entsteht für mich die Befürchtung, dass man mit dem Instrument der Bürgerräte Erwartungshaltungen in der Bevölkerung weckt, denen man in der Realität schwerlich wird nachkommen können. Dies könnte zu Frustrationen führen und wäre eine unzureichende Anerkennung für die ehrenamtliche Arbeit, die von Bürgerinnen und Bürgern in diesen Gremien geleistet wird. Daher sehe ich die Einrichtung von Bürgerräten eher kritisch.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Antworten weiterhelfen konnte. Wenn sie weitere Fragen haben stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Marius Weiß MdL

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