Frage an Marita Meyer-Kainer von Knut B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Meyer-Kainer,
als Frauenpolitische Sprecherin der CDU haben Sie sich in der Mopo vom 20.07.06 (Seite 13) zu dem Problem geäußert dass Frauen die einen Hinzuverdienst zu Hartz IV haben z.T. draufzahlen müssen (als Beispiel ist eine Ein-Euro-Jobberin genannt worden die nach Abzug der Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten nichts von ihrem Verdienst übrig behält, im Gegenteil sogar 18 EUR monatlich dazuzahlt). Dies wird ab Juli dadurch verstärkt, dass der CDU-Senat beschlossen hat diesen erlaubten Hinzuverdienst für Hartz IV Empfänger von 210 auf 150 EUR zu kürzen, die Frau aus dem Beispiel hätte danach ein Minus von 78 EUR pro Monat wenn sie hinzuverdient. Hinzu kommt das solche Personen mit mit Leistungskürzungen rechnen müssen sollten sie die Ein-Euro-Jobs ablehnen (obwohl sie nachweislich keinerlei Netto-Hinzuverdienst haben - im Gegenteil).
Meine Fragen:
1. War Ihnen bewusst das es solche Effekte beim Hinzuverdienst von Hartz IV Empfängern gibt?
2. War Ihnen bewusst dass der Senatsbeschluss diesen Effekt auf allein erziehende Mütter verschärft?
3. Wenn ja - warum haben Sie als Frauenpolitische Sprecherin der CDU nichts dagegen unternommen bevor der Senat diese Kürzungen von 210 auf 150 EUR erlaubten Hinzuverdienst verabschiedet?
4. Wenn nein - warum nicht?
Meine generelle Frage ist: Warum werden solche Entscheidungen getroffen ohne deren Auswirkungen vor dem Beschluss zu betrachten. Ihren Kommentar in der Mopo, dass hier eine Gesetzeslücke enstanden ist die man schliessen muss fasse ich als Eingeständnis mangelnden Sachverstandes auf oder als Desinteresse an den Auswirkungen solcher Beschlüsse. In beiden Fällen bin ich der Meinung das dies für eine "Volksvertreterin" kein adäquates Verhalten ist. Im übrigen warte ich gespannt auf Ihre Initiative diese "Lücke" zu schliessen - wann darf man damit rechnen? Die Kürzungen beim Hinzuverdienst sind bereits ab Juli 2006 gültig....
Mit freundlichen Grüßen
K.Bergmann
Sehr geehrter Herr Bergmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Nachprüfung des Sachverhalts meinerseits hat ergeben, dass die Sachlage sich doch etwas differenzierter darstellt, als in dem Artikel dargelegt.
Alleinerziehende Mütter, die Arbeitslosengeld II empfangen, erhalten gemäß § 21 Abs. 3 SGB II neben dem Regelsatz eine pauschale Leistung für Mehrbedarf beim Lebensunterhalt, die unter anderem die Kosten für die Kinderbetreuung abdecken soll. Die Höhe der Leistung für Mehrbedarf beim Lebensunterhalt richtet sich nach der Zahl und dem Alter der Kinder. Soweit mir bekannt ist, übersteigt die Leistung für Mehrbedarf beim Lebensunterhalt in der Regel die für die Kinderbetreuung in den öffentlichen Krippen und Kindertagesstätten in der Freien und Hansestadt Hamburg zu zahlenden Beiträge.
Der in dem Artikel der Hamburger Morgenpost erwähnte Hinzuverdienst für Hartz-IV-Empfänger von 150 Euro meint die Entschädigung für Mehraufwendungen gemäß § 16 Abs. 3 SGB II während der Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten. Sie dient unter anderem dazu, die Fahrtkosten des Empfängers von Arbeitslosengeld II, der an einer Arbeitsgelegenheit teilnimmt, zu decken. Der Betrag von 150,00 Euro ist ein Durchschnittswert, den jeder Träger von Arbeitsgelegenheiten über die Laufzeit einer Maßnahme und sämtliche Teilnehmer einzuhalten hat. Im Einzelfall kann der Träger für Mehraufwendungen jedoch eine Entschädigung von bis zu 2,00 Euro je Arbeitsstunde zahlen.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass die Arbeitsgelegenheiten vorrangig eine Hilfe zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt darstellen. Die Übernahmequoten sind hierbei recht gut und vor diesem Hintergrund sollten Hartz-IV-Empfänger ggf. auch bereit sein, ohne deutlichen Hinzuverdienst in eine Arbeitsgelegenheit zu gehen.
Sollten Sie weitere Anmerkungen oder Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie mich gern unter Tel.: 650 620 34.
Mit freundlichen Grüßen
Marita Meyer-Kainer MdHB