Frage von Michael D. • 22.01.2015
Frage an Marita Meyer-Kainer von Michael D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Meyer-Kainer,
wenn Sie als Abgeordnete gewählt werden würden, wären Sie nach dem Hamburgischen Abgeordnetengesetzes von 1999 verpflichtet, folgende Angaben zur Veröffentlichung zu machen: Die gegenwärtig ausgeübten Berufe, und zwar ... selbständig Gewerbetreibende ( dazu zähle ich Unternehmer ) die Art des Gewerbes und die Angabe der Firma,
§ 26 Abs. 1 Nr. 1 b Hamburgisches Abgeordnetengesetz ) .
Was hindert Sie daran, diese Angaben schon vor der Wahl zu offenbaren , wenn sie dies nach Ihrer etwaigen Wahl ohnehin machen müssen ?
Mit freundlichen Grüssen
M. Y.
![Marita Meyer-Kainer Portrait von Marita Meyer-Kainer](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/marita_meyer_kainer_4.jpg?itok=43J3KfFO)
Antwort von Marita Meyer-Kainer CDU • 25.01.2015
Sehr geehrte Frau Yaya,
danke für Ihren Hinweis. Die Frage habe ich beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen,
Marita Meyer-Kainer