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Marita Meyer-Kainer
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Frage von Michael D. •

Frage an Marita Meyer-Kainer von Michael D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Meyer-Kainer,

wenn Sie als Abgeordnete gewählt werden würden, wären Sie nach dem Hamburgischen Abgeordnetengesetzes von 1999 verpflichtet, folgende Angaben zur Veröffentlichung zu machen: Die gegenwärtig ausgeübten Berufe, und zwar ... selbständig Gewerbetreibende ( dazu zähle ich Unternehmer ) die Art des Gewerbes und die Angabe der Firma,
§ 26 Abs. 1 Nr. 1 b Hamburgisches Abgeordnetengesetz ) .
Was hindert Sie daran, diese Angaben schon vor der Wahl zu offenbaren , wenn sie dies nach Ihrer etwaigen Wahl ohnehin machen müssen ?

Mit freundlichen Grüssen
M. Y.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Yaya,

danke für Ihren Hinweis. Die Frage habe ich beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen,

Marita Meyer-Kainer