Frage an Marion Warden von Ursula M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Warden,
seit einigen Jahren gibt es an den Schulen die sogenannten Lernstandserhebungen, die aufgrund der damals schlechten PISA Ergebnisse eingeführt wurden. Man hat auch festgestellt, dass der Bildungsgrad leider sehr vom sozialen Stand der Schüler/innen abhängt. Ich bringe diese beiden Dinge in Zusammenhang und frage Sie: Warum müssen wir Eltern die (neuen) Bücher für die Lernstandserhebungen zahlen, ohne dass dies auf den festgelegten Eigenanteil (Lehrbücher des Schuljahres) angerechnet wird? Wenn die Politik die Lernstandserhebungen eingeführt hat, um die Bildungssituation zu verbessern, müsste sie dann nicht auch für das dafür notwendige (?) Lehrmaterial aufkommen? Ich habe meinem Sohn dieses Jahr für 2 verschiedene Fächer Bücher für Lernstandserhebungen gekauft. Diese sind pro Schuljahr aufgelegt. Ich gehe davon aus, dass weitere Kosten auf mich und die anderen Eltern zukommen.
Bitte argumentieren Sie nicht ausschließlich in dem Tenor, dass bedürftige Eltern das Geld für Bücher zurück erhalten können, denn darum geht es mir nicht. Diese Sache ist natürlich super. Es geht mir um das Prinzip.
Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Antwort
Ursula Milles
Sehr geehrte Frau Milles,
zunächst bitte ich noch einmal darum, die zeitlich verzögerte Antwort zu entschuldigen. Erst am vergangenen Donnerstag habe ich die nötigen Informationen sowohl aus dem Schulministerium als auch aus dem Schulverwaltungsamt der Stadt Düsseldorf erhalten.
Zu Ihrer Frage, warum Lernmaterialien in Zusammenhang mit den Lernstandserhebungen ohne Anrechnung auf den Eigenanteil angeschafft werden, möchte ich Ihnen folgende Informationen geben:
Ihre Annahme, dass die Lernstanderhebungen Landessache sind, ist zutreffend. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit werden Schülerinnen und Schülern Lernmittel anteilig zum befristeten Gebrauch überlassen.
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Lehrer/Lernmittel/Lernmittelfreiheit/index.html
Jede Schule entscheidet durch einen Schulkonferenzbeschluss in eigener Verantwortung, welche Lernmittel an ihrer Schule eingeführt werden. Allerdings dürfen nur solche Lernmittel eingeführt werden, die vom Ministerium auch zugelassen sind. Der Durchschnittsbetrag für die Neubeschaffung von Lernmitteln je Schuljahr und Schülerin und Schüler ist durch eine Rechtsverordnung festgelegt. Ein Drittel dieses Durchschnittbetrages müssen die Eltern selbst finanzieren und die entsprechenden Lernmittel auf eigene Kosten beschaffen (§ 30 und § 96 Schulgesetz NRW).
In Düsseldorf ist durch eine Satzung festgelegt worden, dass der Eigenanteil nicht nur für die Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII entfällt, sondern darüber hinaus der Eigenanteil auch für die Inhaber eines Düsselpasses vom Schulträger übernommen wird.
Sofern Eltern über den Eigenanteil für Lernmittel hinaus Materialen für die Lernstanderhebung anschaffen sollen, gehe ich davon aus, dass es sich um Lernmittel handelt, die nicht vom Ministerium zugelassen sind und somit auch nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit angeschafft werden können.
Mit Lernstandserhebungen soll festgestellt werden, über welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler zum Testzeitpunkt in den getesteten Fächern verfügen. Die Ergebnisse können von den Schulen mit den Vorgaben der Kernlehrpläne verglichen werden und leisten damit einen Beitrag zur Unterrichtsentwicklung und zur Förderung der Schülerinnen und Schüler. Lernstandserhebungen sind ein Diagnoseinstrument und werden nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet. Der Aufbau allgemeiner Kompetenzen ist ein langfristiger Prozess, der über Jahre hinweg in guten Lernarrangements erfolgt, die auch Alltagsbezüge, das Vernetzen von Inhalten, regelmäßiges Wiederholen von Grundlagen, gegenseitiges Erklären, Zusammenstellen und Umarbeiten von Übersichten, eigene Schreibprodukte usw. beinhalten.
Ein gezieltes Trainieren von Testaufgaben kann diesen Kompetenzaufbau nicht ersetzen. Es verfälscht im Zweifel das Ergebnis und den Nutzen der Lernstandserhebung, weil hierbei vielleicht kurzfristig Wissen oder Fertigkeiten eingebracht werden, die als dauerhafte Kompetenz noch gar nicht verfügbar sind.
Die Schule meiner beiden Kinder hat so z.B. keine gesonderte Literatur beschafft.
Mit der Einführung der Lernstandserhebung sind also keine Kosten für spezielle Lehrmittel verbunden. Wenn Ihnen diese von der Schule Ihrer Kinder dennoch auferlegt wurden, ist es eine Entscheidung, die durch die Schulleitung bzw. Schulkonferenz entschieden wurde.
Ich würde mich freuen, wenn ich damit Ihre Frage, wenn auch spät, beantwortet habe. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit den besten Wünschen, auch für die weitere schulische Laufbahn Ihrer Kinder,
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,
Marion Warden