Marion Vogdt
FDP
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Frage von Frank F. •

Frage an Marion Vogdt von Frank F. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Berlin, 26.08.2009

Sehr geehrte Frau Vogdt,

Wir sind seit 2004 ein im Landkreis Potsdam-Mittelmark, Der Landrat, Amt für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, angemeldetes und erfolgreich arbeitendes landwirtschaftliches Unternehmen. Wir pflegen enge Partnerschaften im In- und Ausland. Wir sind seit 2006 ständige Aussteller auf der Grünen Woche in Berlin, wir haben uns in der Eröffnungswoche 2009 auf Der LAGA in Oranienburg präsentiert. Wir vertreten das Land Brandenburg national und international. Wir finden für unsere Arbeit in allen für uns zuständigen Gremien Anerkennung und Zustimmung. Eine Ausnahme bildet hier allerdings die für uns zuständige Rechtsabteilung in Potsdam-Mittelmark, hier SPD-regiert. Ende des Jahres sollen wir von unserem seit 1990 gehörenden und genutzten Grundstück regelrecht vertrieben werden. Jahrzehntelange Erfahrung, Arbeit, Engagement, 4 Arbeitsplätze und natürlich jede Menge Werte werden mit einem Federstrich vernichtet. Es ist für uns einfach unvorstellbar und unfassbar, dass in Zeiten wo Teamarbeit gefordert wird, Entscheidungen Einzelner von solchen Tragweiten durchgesetzt werden können. Aussagen und Meinungen von Fachabteilungen und kompetenten Fachleuten werden nicht eingeholt, finden keine Berücksichtigung, sie werden einfach alle ignoriert. Wir gehen davon aus, dass 4 gesicherte Arbeitsplätze in dieser schwierigen wirtschaftlichen Lage unbedingt erhalten werden müssen.
Unsere Frage an Sie: was unternimmt die FDP um solche Missstände zu beseitigen?

Mit freundlichen Grüßen

Fam. Feustel

Wurmfarm-Feustel

Antwort von
FDP

Sehr geehrte Familie Feustel,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. August.

Die FDP setzt sich dafür ein, dass wir verlässliche Rahmenbedingungen für privatwirtschaftliche Tätigkeiten und unternehmerisches Handeln bekommen. Denn gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen schaffen die meisten Arbeitsplätze in Deutschland.

Allerdings müssen sich auch alle an die rechtlichen Vorschriften halten. Nach Aussagen des Ministers für Infrastruktur und Raumordnung in Brandenburg handelt es sich bei Ihrem Blockhaus auf der Farm um einen Schwarzbau, für den eine nachträgliche Baugenehmigung nicht erteilt werden kann, weil die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind. Im Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam wurde ausgeführt, dass es sich nicht um ein im Außenbereich privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB handelt.

Wahrscheinlich lässt sich das Ganze heilen, indem Sie einen Rückbau der baulichen Maßnahme vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Vogdt