Frage an Marion Junge von Rainer G. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Junge,
1. Wie steht Ihre Partei zu einer Gleichstellung der Förderung von Maßnahmen wie Rückbau, Mietausfall oder Altschulden für privates Wohneigentum gegenüber dem kommunalen- und genossenschaftlichen Wohneigentum?
2. Welchen Standpunkt vertritt Ihre Partei bei der Festlegung von Höchstgrenzen bei der Gebührenbelastung im Wasser- und Abwasserbereich für die Gebührenzahler? (z.B.: 4,00 € für Abwasser und 2,00 € für Trinkwasser)
3. Im Hinblick auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sollte auf Grund der Gemeinnützigkeit für alle Bürger verzichtet werden. Eine einseitige Belastung der Grundstückseigentümer ist abzulehnen!
4. Welche Kostenverteilung vertritt Ihre Partei vor dem Hintergrund des demographischen Wandels bei notwendig werdendem Rückbau der Infrastruktur z.B. bei Wasser, Abwasser und Müllentsorgung?
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. Ing. Rainer Gröbner
Vorsitzender Haus und Grund Kamenz und Umgebung e.V.
1. Wie steht Ihre Partei zu einer Gleichstellung der Förderung von Maßnahmen wie Rückbau, Mietausfall oder Altschulden für privates Wohneigentum gegenüber dem kommunalen- und genossenschaftlichen Wohneigentum?
Jede Art von Subventionen ( auch die Abruchförderung) wirkt sich verzerrend auf den Wettbewerb aus. Trotzdem profitieren bereits auch nicht teilnehmende Parteien von der stabilisierenden Wirkung der genannten Förderprogramme. Der öffentlich geförderte Abbruch insbesondere bei den kommunalen und genossenschaftlichen Großvermietern muss einen öffentlichen Nutzen in der Weise haben, dass die Allgemeinheit durch sinkende Infrastrukturkosten profitiert. In diesem Sinne sollten alle Marktteilnehmer den gleichen Zugang zu Subventionen haben. Private Vermieter dürfen nicht benachteiligt werden.
2. Welchen Standpunkt vertritt Ihre Partei bei der Festlegung von Höchstgrenzen bei der Gebührenbelastung im Wasser- und Abwasserbereich für die Gebührenzahler? (z.B.: 4,00 € für Abwasser und 2,00 € für Trinkwasser)
Um die Gebührenbelastung im Wasser- und Abwasserbereich in Grenzen zu halten, setzt sich DIE LINKE mit Nachdruck gegen jegliche Privatisierung in diesem Bereich ein. Privatisierung führt in der Regel zu einer höheren Gebührenbelastung für die Bürger (siehe Berlin), da die Renditeerwartungen der Investoren erfüllt werden müssen. Kommunale Unternehmen, die keine Gewinne für private Investoren erwirtschaften müssen, können hier zu einer Gebührenentlastung beitragen. Sie müssen aber auch wirtschaftlich geführt und von den gewählten Stadträten im Interesse der Bürger kontrolliert und begleitet werden. Aber auch kommunale Unternehmen müssen kostendeckend arbeiten. Deswegen habe ich Zweifel, ob eine Höchstgrenze bei der Gebührenbelastung festgelegt werden kann. Es ist vielmehr Aufgabe der von den Bürgern gewählten Stadträte hier im Interesse der Bürger zu entscheiden.
3. Im Hinblick auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sollte auf Grund der Gemeinnützigkeit für alle Bürger verzichtet werden. Eine einseitige Belastung der Grundstückseigentümer ist abzulehnen!
Ich halte einen vollständigen Verzicht bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nicht für sinnvoll. Ich denke, dass der Ausbau der Straßen durchaus auch im unmittelbaren Interesse der angrenzenden Grundstückeigentümer ist. Die Belastung der Grundstückseigentümer muss sich aber in vertretbaren Grenzen halten. Wichtig ist, dass die Anlieger und Grundstückseigentümer von Beginn an beteiligt werden. Dazu gehören insbesondere Mitsprache- und Einspruchsrechte als auch Kontrollrechte in allen Bauphasen. In begründeten Fällen müssen die Kommunen auch für sozial schwache Grundstückseigentümer Stundungsregelungen oder andere Entlastungsmöglichkeiten prüfen und umsetzen.
4. Welche Kostenverteilung vertritt Ihre Partei vor dem Hintergrund des demographischen Wandels bei notwendig werdendem Rückbau der Infrastruktur z.B. bei Wasser, Abwasser und Müllentsorgung?
Der Rückbau der Infrastruktur darf nicht ausschließlich zu Lasten der Grundstückseigentümer gehen. Land und Kommune müssen gemeinsam diesen Prozess steuern und finanzieren. Den Garant für eine qualitiativ gute, bürgernahe und kostengünstige Bereitstellung der Daseinsvorsorgeleistungen sieht die LINKE in starken Stadtwerken und kommunalen Betrieben. Die gewählten Gemeinde- und Stadträte können diese öffentlichen Betriebe unmittelbar kontrollieren und so die hohe Kompetenz in der regionalen Ver- und Entsorgung beibehalten. In diesem Sinne unterstützen wir die Bemühungen um eine Re-Kommunalisierung früher privatisierter Aufgaben.