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Marino Freistedt
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Frage von Wolf Achim W. •

Frage an Marino Freistedt von Wolf Achim W. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Freistedt,

der heutigen WELT entnehme ich, dass die CDU-Bildungspolitiker in ihrem Landesfachausschuss Verbesserungen für die Gymnasien auf den Weg gebracht hätten, "um die Kritiker der Reform mit den Plänen zu versöhnen". Dazu habe ich folgende Fragen und erhoffe mir fachlich fundierte Antworten gerade von Ihnen als bildungspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion Hamburg:

1. (a) Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage beruht die geplante Obergrenze von 27 Schülern für Gymnasialklassen - warum ausgerechnet 27? (b) Warum setzen die Obergrenze nicht für alle Hamburger Schulen (wie für Primar- und Stadtteilschulen geplant) auf 25 fest?

2. Die die Privatschulen, die vom geplanten Umbau der Schullandschaft betroffen sind, sollen nach dem Willen der CDU zusätzliche Mittel erhalten. Unter anderem soll sich die Hansestadt an den Investitionskosten für die erforderlichen Um- und Neubauten beteiligen. (a) Haben Sie schon ausgerechnet, wie hoch der Mehraufwand sein wird und können Sie ihn bitte beziffern? (b) Welche Privatschulen genau sollen Mittel erhalten? - bitte einzeln aufzählen.

3. Sie sprechen laut Presse davon, dass es Bereiche gebe, in denen für Ihre Partei "noch Defizite für uns erkennbar sind." Bitte erklären Sie mir genau, welche Defizite Sie erkennen?

Für eine zeitnahe Auskunft bin ich sehr dankbar.

Mit freundlichem Gruß

Wolf Achim Wiegand
Vater zweier Söhne (GS, Gym)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wiegand,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage bezüglich einer künftigen Finanzierung
von Gymnasien in Hamburg (Klassenfrequenzen und Schulen in Freier Trägerschaft).

Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich in der Öffentlichkeit zu Maßnahmen einzelner
Träger aus Datenschutzgründen nichts sagen werde.

Frage 1a und 1b:

Richtig ist aber, dass Sie auf einen Beschluss des Landesfachausschusses BILDUNG der CDU verweisen, in dem festgestellt wurde, dass im Rahmen der Hamburger Schulgesetznovellierung für Gymnasien eine Klassenfrequenz-Obergrenze festgelegt werden soll.
Diese soll nach Meinung des CDU-Landesfachausschusses, dem ich angehöre, bei 27 Schüler/-Schülerinnen liegen. Diese Frequenz liegt deutlich unterhalb jetziger Klassen- stärken, aber oberhalb der künftigen Klassenfrequenzen von Stadtteilschulen.

Da Stadtteilschulen verschiedene Leistungsbereiche (Hauptschule/Realschule/Gymnasium) abbilden müssen, ist an vielen Schulen dort eine wesentlich stärkere Leistungsheterogenität anzutreffen als an Gymnasien, deren Zugang bisher durch Empfehlung, künftig durch Entscheidungen der Lehrerkonferenz nach einem ausführlichen Konsultationsverfahren mit Eltern/Erziehungsberechtigen und Schüler/-in (Diagnosegespräche/skalierte Leistungsübersichten/Noten/Leistungs- und Zielvereinbarungen) erfolgt. Im künftigen sechsjährigen Gymnasium (Klassen 7-12) wird eine - leistungsmäßig betrachtet - homogenere Schülergruppe anzutreffen sein,
da sich dort in der Regel nur Schüler/-innen mit dem Ziel des Erwerbs der Hochschulreife nach 12 Schuljahren befinden.
In den Stadtteilschulen werden weitaus unterschiedlichere Begabungen anzutreffen ein, die eine Verringerung der Klassengrößen als sinnvoll und notwendig erscheinen lässt. Zusätzlich werden dort auch noch KESS-Faktoren berücksichtigt, die aus dem bisherigen Hauptschulbereich geringere Klassengrößen kennen.
Es ist auch sinnvoll die neue Form der Stadtteilschule zu begünstigen, da diese Schulform den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten noch unbekannt ist (Einführung Sommer 2010) und von Beginn an auch attraktiv für die Schüler/-innen gemacht werden soll, die dort nach 13 Schuljahren die Hochschulzugangsberechtigung erwerben sollen und eine etwas längere Schulzeit in Anspruch nehmen sollen oder wollen.
Strukturreform und Klassengrößen liegen im Interesse des Schülers/der Schülerin und der Lehrerschaft.
Zu bedenken ist, dass diese Maßnahmen einen hohen finanziellen Aufwand mit sich bringen und auch aus diesem Grunde keine allzu kleinen Klassen gebildet werden können. Die CDU ist aber davon überzeugt, dass Unterrichtsqualität und Leistungsorientierung durch die angestrebten Maßnahmen deutlich verbessert werden.

Frage 2:
Privatschulen (dies sind die Schulen in Freier Trägerschaft) entscheiden selber über die Organisationsgrößen ihrer Schulform. Die Anpassung an eine sechs bzw. siebenjährige Primarschule wird einzelne Träger vor das Problem stellen, ihre bisher auf vier Schuljahre angelegten Grundschulen baulich zu erweitern. Im Gegensatz zum Staat verfügen die "Privatschulen" nur über wenige Schulen, so dass deren Standort eine bauliche Erweiterung um zwei Jahrgängen erfordert. Zu erwarten ist, dass manche Träger von Privatschulen an- oder umbauen müssen, um eine Anpassung an staatliche Vorgaben vorzunehmen. Eine Anpassung empfiehlt sich auch deshalb häufig, weil Eltern durchaus auch Anschlussmöglichkeiten und Überwechselangebote zwischen staatlichen Schulen und Privatschulen wahrnehmen wollen.

Privatschulen werden mit der Schul- und der Finanzbehörde über den Baubedarf beraten; sie treffen selbstständig eine entsprechende Entscheidung. Investitionskosten im Schulbereich sind erfahrungsgemäß sehr hoch und bedingen eine Verhandlung über Bezuschussung durch den Staat. Zu bedenken ist, dass einige Träger von Privatschulen kein Schulgeld erheben und viele bisherige Grundschulen zeitnah umbauen müssen.
Der CDU-Landesfachausschuss BILDUNG empfiehlt dem CDU-Vorstand und der CDU-Fraktion diesbezüglich im Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg zusätzliche Mittel bereit zu stellen.

Frage 3:
Da der CDU-Landesfachausschuss kein Gesetzesgremium ist, sondern im Auftrag der Landespartei Vorschläge im Bildungsbereich sachlich fundiert ausarbeitet, wird zunächst der CDU-Landesvorstand diese Initiative prüfen. Bei positiver Prüfung wird die CDU als Landespartei der CDU-Fraktion einen Vorschlag hinsichtlich der Umsetzung machen. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion wird dann mit dem Koalitionspartner über diese Initiative beraten und ggfs. einen Gesetzesantrag vorbereiten. Im Anschluss daran nehmen die Fachbehörden und die Bürgerschaftsfraktionen zu diesem Gesetzesentwurf Stellung. Im Rahmen dieses Beratungsprozesses wird die CDU auch mit den betroffenen Schulträgern, aber auch mit der Finanzbehörde Gespräche über konkrete Leistungen durchführen und die Haushaltslage der Freien und Hansestadt mit berücksichtigen.

Zum jetzigen Zeitpunkt fehlen dem Landesfachausschuss noch Daten aus den noch nicht abgeschlossenen Regionalen Schulentwicklungskonferenzen. Detaillierte Umsetzungsfragen zur Schulreform müssen noch von der Schulbehörde nach Beendigung des Beratungsprozesses sowie der Kammerhinweise Eltern-,Lehrer-,Schülerkammer) formuliert und mit Lösungswegen der Politik aufgezeigt werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort gedient habe.

Mit freundlichen Grüßen
Marino Freistedt MdHB