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Marino Freistedt
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Frage von Stefan und H. •

Frage an Marino Freistedt von Stefan und H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Freistedt,

erste Frage: Halten sie es für sinnvoll die Anzahl der nach Deutschland eingewanderten Arbeitskräfte zu begrenzen?

zweite Frage: Warum werden unsere Besinnungstage jetzt als Klassenreise gehalten? Obwohl wir diese gar nicht machen wollen.

dritte Frage: Inwiefern werden sie und ihre Partei sich um die Altersvorsorge kümmern?

mit freundlichen

Stefan Konopinksi und Hendric Grosche
wir würden uns sehr über ihre Antwort freuen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Konopinski, sehr geehrter Herr Grosche,

gestatten Sie, dass ich Ihre Fragen vom 26.08.05 eingehend beantworte:

Die Frage der Zuwanderung von Arbeitskräften ist deshalb nicht einfach zu beantworten, weil eine Reihe von unterschiedlichen Tatbeständen berücksichtigt werden müssen. Zuwanderung aus EU-Staaten ist im Sinne der Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit in der Regel ohne Einschränkung möglich. Die Ausnahmen beziehen sich auf Bürgerinnen und Bürger aus den neuen Mittel- und osteuropäischen EU-Staaten. Dort gilt noch eine Anwerbe- und Aufnahmestopp.

Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Ländern durchlaufen ein kompliziertes Verfahren. Hier kommt z.B. die Ausnahme für "Green-Card-Inhaber" zum Tragen. Meistens benötigen Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern ein Visum und der Umfang der Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Aufenthaltstitel.

Solange der deutsche bzw. der europäische Arbeitsmarkt nicht genügend Arbeitsstellen aufweist, ist eine Einzelfallprüfung, wie sie die deutsche Gesetzgebung vorschreibt, richtig und wichtig. Probleme ergeben sich zudem bei schon lange hier in Deutschland lebenden Ausländern, die eine geduldete Aufenthaltsgenehmigung haben. Hier trete ich für eine Regelung ein, die der Menschenwürde entspricht. Gleichfalls ergibt sich nach meiner Meinung Regelbedarf für die vor Jahren illegal eingewanderten Mitmenschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht abgeschoben werden können. Hierbei unterstütze ich die Position der Katholischen Kirche, die sich nach Einzelfallprüfung für ein Bleiberecht ausspricht.

Gern bin ich im Übrigen bereit, einen Experten der CDU-Bürgerschaftsfraktion als Ansprechpartner zu vermitteln.

Ihre zweite Frage – so verstehe ich sie – bezieht sich auf Klassenunternehmungen, die außerhalb der Schule in einem Jugendgästehaus oder Jugendherberge durchgeführt werden. Insbesondere kirchliche Schulen in Freier Trägerschaft sehen in Besinnungstagen ihrer Schulen eine wichtige Erweiterung des schulischen Bildungsauftrages. Seit einigen Monaten werden diese Besinnungstage aus Gründen des Versicherungsschutzes nur noch durchgeführt, wenn eine Lehrkraft, in der Regel der/die Klassenlehrerin/in, an dieser Klassenveranstaltung (Besinnungstage) teilnimmt. Es reichen die Referenten der Jugendbildungsstätte nicht aus, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Selbstverständlich kann eine Klasse – nach Beschlussfassung durch die Elternpflegschaft und die Schüler/innen sowie der Zustimmung durch die Schulleitung – darüber hinaus noch eine mehrtägige Klassenfahrt z.B. nach Berlin, London oder an die Ostsee durchführen. Wie bisher muss diese Klassenfahrt auch von einem Lehrer/einer Lehrerin begleitet sein.

Die Anzahl von Klassenreisen und Besinnungstagen ist begrenzt, um den Unterrichtsalltag (Vertreterregelung für Lehrer/innen, die auf Klassenfahrt sind) nicht zu sehr zu stören und um die Kosten für die Eltern zu begrenzen.

Für staatliche Schulen gelten die Regeln des Hamburger Schulgesetzes.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, an dieser Stelle allen Lehrerinnen und Lehrern zu danken, die bereit waren und sind, Besinnungstage und Klassenfahrten durchzuführen. Vorbereitung und Durchführung solcher Klassenunternehmungen sind mit viel Mehrarbeit verbunden und erfordern in der Regel einen hohen persönlichen Einsatz. Dieser Einsatz wird von mir anerkannt und ausdrücklich gewürdigt.

Die Frage der alterssichernden Rente und privaten Altersvorsorge berührt viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Seitens der CDU/CSU wurde in der Regierung Kohl der „demographische Faktor“ festgelegt, der den wachsenden Ausgabendruck bei Rentenzahlungen in künftigen Jahren abbilden sollte. In der 1. Regierung von Bundeskanzler Schröder wurde dieser Faktor zurückgenommen. Dieser Schritt hat sich als Fehler herausgestellt und der langfristigen Rentenfinanzierung – nach Meinung vieler Experten – schweren Schaden zugefügt.

Nur durch die Rückkehr zu höheren Beschäftigungszahlen, des schritt weisen Abbaus der Frühverrentung und der Eigenvorsorge schon in jungen Jahren (evtl. bereits in der Ausbildungszeit bzw. während der ersten Berufsjahre) wird es gelingen, umfangreiche Renten- und Versorgungsleistungen für die nächsten zwei oder drei Jahrzehnte abzusichern. Dazu ist es erforderlich, gerade den Jung-Beschäftigten durch Abbau der Abgabenlast (Steuern) Spielraum für die Bildung von Eigenkapital und Vorsorgeleistungen zu geben.

Ich schließe nicht aus, dass eine stufenweise Verlängerung der Lebensarbeitszeit um Monate bis zu einem Jahr notwendig wird, um das Defizit im Rentenwesen abzubauen. Um den künftigen Bedarf an Arbeitsplätzen sowie den Lastenausgleich, den der Generationenvertrag beinhaltet (Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer sichern die Rentenleitungen der älteren Generation durch ihre Beiträge), abzudecken, ist aber auch eine vernünftige Familienpolitik in Deutschland, die zu einer höheren Geburtenrate führen muss, notwendig. Dieses entspricht den Wahlaussagen der CDU.

Mit freundlichen Grüßen

Marino Freistedt MdHB

Vorsitzender des Schulausschusses

der Hamburgischen Bürgerschaft