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Frage von Günter K. •

Frage an Marina Schuster von Günter K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Schuster!

Zum Rettungsplan aus der Finanzkrise ist mir einiges nicht klar, was sie mir mit ihrem Fachwissen und der Erfahrung des Alltags sicher erklären können.

Trifft es zu, dass hier ein Gesetz verabschiedet wurde, in dem weder eine parlamentarische oder gerichtliche Kontrolle vorgesehen ist?

Wieso sind sie der Meinung, dass das Finanzministerium die richtige Adresse zur Aufarbeitung der Finanzkrise ist?

Trifft es zu, dass das Finanzministerium ihre Gesetze von der Finanzlobby schreiben ließ?
Trifft es zu, dass das Personal des Finanzministeriums schon bei der KfW, IKB usw. versagt hat?
Trifft es zu, dass das Finanzministerium die Arbeit der Bank- und Finanzaufsicht behindert hat?
Trifft es zu, dass das Finanzministerium durch Rechtsänderung und Steuererleichterung den Banken-Wahnsinn begünstigt hat?

Glaube sie wirklich, dass hier die richtigen Experten am Werk sind? – z. Bsp. ist der Alkoholiker der beste Schnapsexperte.

Ist das noch demokratisch und gerecht, wenn man von den Armen nimmt, um den Reichen zu geben?

Mit Spannung erwarte ich ihre Antworten zu meinen Fragen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kunz,

hier die Antworten zu den Fragen:

1. Nein. Gerade die FDP hat darauf gedrängt, dass es eben NICHT ohne parlamentarische Kontrolle geht. Deswegen wurde ein eigener Ausschuss eingerichtet, der sich mit der Kontrolle der Maßnahmen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes auseinandersetzt. Wir werden die Hilfen des Bundes also ganz genau unter die Lupe nehmen und beobachten wohin das Geld geht. Im neu geschaffenen Gremium, so etwas wie ein "Finanzsonderausschuss", werden wir die Ausgaben, die im Rahmen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes getätigt werden, parlamentarisch kontrollieren. Denn das Geld muss in jedem Fall effizient eingesetzt werden und dort zum Tragen kommen, wo gesamtwirtschaftliche Interessen und damit auch die Interessen der Bürgerinnen und Bürger bedroht sind.

2. Es ist nicht so, dass die Aufarbeitung der Finanzkrise einzig im Finanzministerium angesiedelt ist. Bundeskanzlerin Merkel hat in ihrer Regierungsansprache deutlich gemacht, dass sie sich und das Kanzleramt der Sache auf höchster Ebene angenommen haben. Außerdem hat die FDP darauf gedrängt, dass eben auch parlamentarische Kontrolle verankert wird. Die Finanzkrise bekommen wir aber nur in den Griff, wenn mehrere Akteure zusammenarbeiten. Der Grund für die Entscheidung zum verabschiedeten Rettungsplan war nicht, dass wir etwas für einige wenige Banker tun wollen, sondern dass wir Schaden von der deutschen Realwirtschaft und allen Bürgern, also auch denen, die etwas gespart haben, abwenden wollen. Das Ende der Krise ist nämlich noch nicht abzusehen. Und Sie haben sicher gehört, dass die Wirtschaftsweisen sämtliche Konjunkturprognosen nach unten geschraubt haben. Das kann für Deutschland höhere Arbeitslosigkeit bedeuten, und das gilt es zu verhindern.

3. Es ist nicht zu beanstanden, wenn sich Ministerien bei Gesetzgebungsvorhaben externe Unterstützung in schwierigen Detailfragen beschaffen. Berichte, das Bundesfinanzministerium habe sich eine ganze Rechtsverordnung extern anfertigen lassen, sehe ich aber SEHR kritisch.

4. Bei der IKB und KfW wurden die Vertreter des Bundesfinanzministeriums zu spät auf die extremen Risiken aufmerksam. Dies aufgrund zahlreicher Anfragen der FDP-Fraktion an die Bundesregierung deutlich.

5. Das Finanzministerium hatte die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Finanzaufsicht ihre Arbeit vernünftig erledigt, dies ist nicht geschehen wie man zum Beisiel an den widersprüchlichen Aussagen zur Prüfung der Hypo Real Estate sieht.

6. Das Finanzministerium hat sich für möglichst wenig Kontrolle im Verbriefungsmarkt ausgesprochen, also in dem Markt, in dem die Probleme entstanden sind. Darüber hinaus bedürfen Rechtsänderungen und Änderungen des Steuergesetztes der Zustimmung des Parlaments, es sei denn, es handelt sich um Verordnungen. Ich weiß nicht, auf welche Rechtsänderungen sie nun abzielen. Fakt ist aber, dass ohne die parlamentarische Kontrolle keine Änderungen der Steuergesetzgebung erfolgen können.

7. Finden Sie es "ungerecht", wenn man IHRE Spareinlagen sichern möchte und dazu einen Rettungsschirm spannt?

Mit freundlichen Grüßen
Marina Schuster