Frage an Marina Schuster von Steffen G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Schuster ,
seit geraumer Zeit wird im Bekanntenkreis die Frage diskutiert, was uns die Kriegseinsätze in Afghanistan, Kosovo und in anderen Ländern kostet.
Uns Bürgern wird zwar immer von der Notwendigkeit dieser und anderer Einsätze erzählt, aber es regt sich der Widerstand zu den Beschlüssen des Bundestages und der -regierung. Daher möchte ich von Ihnen wissen, was kosten uns die Einsätze unserer Bundeswehrsoldaten, der Polizei und ähnlicher Verbänden im Ausland. Dabei möchte ich detailliert wissen, wie die Kosten bisher waren und künftig sind. Das wiederum aufgeschlüsselt entsprechend den einzelnen Einsätzen.
Desweiteren wurde ich beruflich häufig mit den Begriff "Kontigentrussen" konfrontiert. Wann wurde diese Maßnahme beschlossen und warum (auf jeden Fall in der Ära Schröder/ Fischer)? Wieviel dieser Bürger wurden in Deutschland eingegliedert und welche Altersstruktur steht dahinter. Welche kosten traten auf?
Ich hoffe meine Fragen verständlich formuliert zu haben und bedanke mich im voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Georgi
Sehr geehrter Herr Georgi,
ich bedanke mich für Ihr Interesse an meiner Arbeit als Abgeordnete des Deutschen Bundestags und Ihre Fragen zur Finanzierung deutscher Auslandseinsätze.
Lassen Sie mich zu Beginn eines unterstreichen: die Deutsche Bundeswehr, sowie die Polizeieinheiten des Bundes und der Länder sind nicht an Kriegseinsätzen beteiligt, sondern folgen in ihrer Arbeit im Ausland dem verfassungsgemäßen Auftrag der Friedenssicherung. Deutschlands spürbar gewachsene internationale Verantwortung entspringt den Erfahrungen seiner Geschichte und aktiven Einbindung in die internationale Staatengemeinschaft. Unser Land hat sich in der Präambel seines Grundgesetzes verpflichtet, "dem Frieden der Welt zu dienen". Als Mitglied der EU, der NATO und der Vereinten Nationen steht Deutschland in der Wertegemeinschaft der westlichen Demokratien und sieht sich deshalb herausgefordert, nicht nur für sich selbst (lokal), sondern auch in Europa (regional) und weltweit (global) den Gefährdungen der internationalen Sicherheit entgegenzutreten und Menschenrechte zu schützen.
Eine Vielzahl von internationalen Friedenseinsätzen dokumentiert, dass Deutschland seine internationale Verantwortung auf Basis des Völkerrechts wahrnimmt. Eine umfassende Auflistung aller jemals angefallenen Kosten übersteigt jedoch auch meine Möglichkeiten. Die deutsche Sicherheitspolitik arbeitet mit einem umfassenden Instrumentarium von diplomatischen, militärischen, polizeilichen, wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Instrumentarien, welche nicht isoliert betrachtet werden können. Die Finanzierung obliegt somit unterschiedlichen politischen Ebenen und einer Vielzahl von Ministerien.
Ich begrüße Ihr Interesse an der Finanzierung der deutschen Auslandseinsätze, rate Ihnen jedoch ihre Analyse zu spezifizieren, sowohl hinsichtlich des Untersuchungsobjektes, wie auch der relevanten Ansprechpartner. Als Abgeordnete des Deutschen Bundestags entscheide ich etwa über Mandatsverlängerungen von ganz spezifischen Auslandseinsätzen der Bundeswehr, wie im vergangenen Monat über die Verlängerung des Mandats für die "Operation Enduring Freedom". Überzeugt von der Notwendigkeit weiteren deutschen Engagements am Horn von Afrika stimmte ich dabei Kosten von 48 Millionen Euro zu.
Wir Abgeordnete vergeben keine allgemein gültigen Blankoschecks für militärische Einsetze: die Mandate sind in der Regel auf zwölf Monate begrenzt und der Bundestag hat das Recht, die Truppen jederzeit zurückzurufen. Als Volksrepräsentantin frage ich mich immer wieder von neuem, wie dringlich ein Einsatz ist und ob es nicht doch andere wirksamere Mittel und Methoden zur Konfliktlösung gibt.
Ebenfalls sehe ich es als meine Aufgabe, meine besondere Verantwortung gegenüber Leben und Gesundheit der Soldaten zu berücksichtigen. Um Risiken zu minimieren können wir aber etwa nicht bei der Ausrüstung sparen. Und ich bitte Sie in diesem Zusammenhang zu bedenken: die Möglichkeit der Stimmenthaltung oder Ablehnung aus Gewissensgründen liegt im ethisch begründeten Recht eines jeden Parlamentariers und ist auch schon von mir angewandt worden.
Die Zusammenstellung des umfassenden Instrumentarienkastens der deutschen Sicherheitspolitik obliegt der Exekutive in Regierung und Ministerien. Gleichwohl nutze ich als Abgeordnete einer Oppositionspartei meine parlamentarische Kontrollfunktion, was ich auch als zentralen Bestandteil meiner Aufgaben verstehe.
Mit freundlichen Grüßen
Marina Schuster